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  Channelname:  Kite-Buggy treff  
  Sie befinden sich im Thema:  Mustertext für Haftpflichtversicherung  
       
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Mustertext für Haftpflichtversicherung

Für alle die ihren Kitesport noch nicht in ihrer Haftpflichtversicherung haben aufnehmen lassen. Hier der ensprechende Mustertext:

Zur Zusatzerklärung zum Antrag auf Privathaftpflichtversicherung - Mitversicherung eigener Windsurfgeräte; hier speziell : Buggys folgendes:

Windsurfgeräte im eigentlichen Sinne besitze und benutze ich nicht. Mitversichern möchte ich die Risiken des Buggyfahrens; dazu folgende Ausführungen:
Zum allgemeinen Verständnis:
Ein Buggy ist ein dreirädriges Stahlrohrgestell mit Sitz für den Fahrer, das bremsenlos über die lenkbare Vorderachse gesteuert werden kann(vergleichbar in etwa mit einem Strandsegler); als Antrieb wird beim Buggy allerdings kein fest montiertes Segel verwendet, sondern ein Zugdrachen, der entweder stablos (Matte) oder mit Stäben gebaut ist. Die verwendeten Größen sind natürlich abhängig von der Windstärke und reichen von etwa 1,4 - 13 qm²; Profis(zu denen ich mich sicherlich nicht zählen kann), erreichen im Rennen Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h.
Gefahren wird im Idealfall an speziellen für das Buggyfahren freigegebenen Stränden im In- und Ausland (speziell die dänische Insel Römö, aber auch auf Borkum), auch an leeren Badestränden, natürlich außerhalb der Hochsaison. Im Binnenland werden meist brachliegende Wiesen befahren, die im Regelfall auch kaum von Spaziergängern oder Zuschauern frequentiert sind. Vom Gewicht her bringen diese Buggys zwischen 15 - 25 kg auf die Waage, abhängig von der jeweiligen Ausstattung. (Gefederte Hinterachse, größere Reifen etc.) Das Buggyfahren betreibe ich rein hobbymäßig, weder fahre ich Rennen, noch wird der Buggy gewerblich benutzt. Detaillierte Infos zum Thema Buggy finden sie unter www.libre.de, der Site des führenden deutschen Buggyhersteller. Um ggfls. Missverständnissen zuvorzukommen, würde ich sie bitten, mir explizit schriftlich die Mitversicherung des Buggyfahrens mit Datum des Vertragsabschlusses zu bestätigen.


Notiz vom Admin:
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Wir haben zu diesem Thema folgende Seite online:
 Als Sprotler richtig versichert
 Die Haftpflichtversicherung
Thema von Soal (13.03.2006 19:29:22)
5 Beiträge
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Eure Haftpflicht-Rubrik

Hallo.

Wie ich sehe, wurde jetzt eine Haftpflicht-Rubrik geschaffen, in der auch ein Haftpflichtvergleich von mr.Money angeboten wird. Ich habe diesen mal getestet und als Tip die Tarife
ASC-Tarif (Haftpflichtkasse)
Degenia-Tarif (AX = Axa) und weitere
erhalten. Ich habe bei den ersten mal nachgefragt, ob sie das Risiko \"Kitesport\" ohne Einschränkung mitversichern und durchweg erfahren müssen, daß ab 5kg Gewicht und/oder bei 30m Leinenlänge (verschiedentlich auch 30m Flughöhe) kein Versicherungsschutz mehr besteht. Ein Einschluß ist auch mit dem Mustertext nicht möglich.

Seltsam ist bloß, daß Tarife genau dieser Anbieter, die das Kite-Risiko uneingeschränkt einschließen nicht angezeigt werden. Warum nicht?

Vielleicht deshalb, weil es sich um einen ganz normalen Haftpflichtvergleich von mr.Money handelt und nicht um einen Vergleich für die benötigten speziellen Haftpflichtversicherungen? Also auch nur eine Notlösung? Diesen Sachverhalt erfahren Interessenten aber erst nach Abschluß, wenn Sie den Mustertext einreichen oder die Bedingungen zugeschickt bekommen. Für jeden Online-Abschluß zahlt mr.Money eine \"Aufwandsentschädigung\" oder Provision an den Seitenbetreiber.

Warum macht Ihr dann nicht Nägel mit Köpfen und bietet genau die Versicherungen an, die hier auch benötigt werden?

Schöne Grüße

justii-g
Beitrag von justii (11.05.2006 13:00:07)
  Antworten:
• Gibt es Vorschläge? (14.05.2006 23:58:35)
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Mein Verischerungsschein

Also ich habe jetzt nochmal ganz genau nachgeschaut. In meiner Police steht unten im Zusatz drin.
Kitesport ist ohne Einschränkungen mitversichert. Das verwenden eines Kitebuggys ist ohne Einschränkungen mitversichert.

Die haben bei mir auch garnicht nach der Länge der Leinen gefragt oder nach einem Gesamtgewicht. Der Versicherung war es nur wichtig gewesen das der Buggy ohne Motor betrieben wird.

Da gab es keine Probleme und nach dem Text zu urteiln ist das bei mir glaube ich jetzt auch versichert.

Der Toni
Beitrag von Toni (16.04.2006 04:14:15)
 
 Beitrag Klick für die Druckansicht Beitrag zu diesem Thema Schreiben
 
Einschluß wirklich problemlos?

Hallo Admin.

Du schreibst, daß der Einschluß in die Privathaftpflicht problemlos bei den Versicherungen erfolgen kann?

Ja, aber mit welchem Risiko?
Bei (fast) allen Versicherungen wird ein Maximalgewicht von 5kg oder eine maximale Leinenlänge (oder Höhe) von 30m vorgegeben. Und darüber hinaus besteht dann kein Versicherungsschutz !!!!!

Damit ist jedoch wohl den wenigsten geholfen. Ich bin überrascht, wie wenig hier in diesem Forum (ganz im Gegensatz zu anderen Foren) auf diesen Sachverhalt eingegangen wird. Handelt es sich doch schon aufgrund der o.g. Begrenzungen bei den meisten vorhandenen Versicherungen um 'Schein-Sicherheits-Verträge'.... wenn man mit seiner Ausrüstung über diese Grenzen hinaus kommt.

Interessant ist, daß auch Du ganz oben darauf hinweist, daß ein Buggy zwischen 15 und 25kg auf die Wage bringen kann... Dann fragt mal bei Euren Gesellschaften nach...

Dies ist eben genau der Unterschied zwischen 'einfach in die bestehende Privathaftpflicht einbinden' (nur die wenigsten haben Versicherungsschutz) und der Formulierung 'Kitesport ist ohne Einschränkung mitversichert' (voller Versicherungsschutz).

Lieben Gruß

justii


Notiz vom Admin:
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Wir haben zu dieser Problematik folgende Seite online:
 Als Sprotler richtig versichert

Beitrag von justii (15.04.2006 06:36:01)
  Antworten:
• Mustertext als Grundlage für Haftpflicht (16.04.2006 04:32:48)
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Haftpflicht ganz einfach...

Hi :-)

Also es geht auch ganz einfach. In unserer Privathaftpflicht mit Kite-Schutz braucht man nicht groß hin und her schreiben sondern es ist klar festgehalten (hier für eine Familienhaftpflicht):

----Zitat Anfang ----
Besondere Vereinbarung in der Versicherungspolice
für den Versicherungsnehmer Mehrpersonenhaushalt)
- Familie-Deckung -

Deckungssumme je Schadenereignis:
3.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Besondere Vereinbarung: Kite-Sport gilt ohne Einschränkungen als mitversichert.
----Zitat Ende----

lg. justii


Änderung vom Admin:
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Dieses Forum soll keine Werbeplattform für Versicherungsvertreter sein! Deshalb haben wie hier die Links entfernt. Wir möchten aber den Beitrag nicht komplett löschen da ja die angegebenen Daten vielleicht an anderer Stelle zum Vergleich helfen können.

Aus unseren Erfahrungen ist das Eintragen des Kitesports in eine vorhandene Haftpflichtversicherung wirklich unproblematisch. Telweise reicht auch nur ein Anruf bei der vorhandenen Gesellschaft aus.
Beitrag von justii (05.04.2006 10:27:37)
 
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Super Tipp

Ich hatte das Kiten noch nicht bei meiner Versicherung gemeldet. Ich dachte das sei automatisch mit versichert.

Jetzt habe ich das aber angemeldet und mit diesem Text ging das auch unproblematisch. Die VHV-Verischerung wollte eigentlich nur noch mal wissen ob der Buggy motorisiert ist. Ich glaube das war denen wichtig. Hat aber alles funktioniert und bin jetzt voll abgesichert.

Danke euch noch mal für den Beitrag. Hat mir vielleicht viel Ärger erspart.
Beitrag von Toni (15.03.2006 11:16:16)
 
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