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German Parakart Association e.V.(Regelwerk)

Version : 2.0
Zuletzt geändert am 20.02.2002

FISLY Regelwerk/Rules of the FISLY

auch unser Sport hat Regeln

Anhang 13/Sartregeln
Anhang 15/Sonderregeln für Klasse 8
Anhang 15/Parakart Spezifikation
Regattaregel News NEU

INTERNATIONALER VERBAND FÜR SAND- UND LANDSEGELN

FEDERATION INTERNATIONAL DE SAND ET LAND YACHTING / FISLY

Internationale Fahrbestimmungen und Regattaregeln

gültig ab 01.01.94

 

Erster Teil: Fahrbestimmungen

ARTIKEL 1 - ALLGEMEINES

  1. GELTUNGSBEREICH: Dieses Regelwerk gilt grundsätzlich dort, wo Land- und Strandsegeln betrieben wird.
  2. GÜLTIGE FASSUNG: Im Zweifelsfall gilt nur die französische Fassung.
  3. GÜLTIGKEIT: Das vorliegende Werk gilt ab 01.01.1994.
  4. ÄNDERUNGEN: Dieses Regelwerk kann nur auf Vorschlag des Verwaltungsrates des Internationalen Verbandes für Land- und Strandsegeln (FISLY) geändert werden. Die Änderungen bedürfen der Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit bei der Jahresversammlung der FISLY.

ARTIKEL 2 - ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

  1. LIZENZ: Jeder Fahrer muss einen Führerschein haben, der von einem Nationalen Verband oder einem angeschlossenen Verein ausgestellt ist. Der Führerschein wird unter der Verantwortung des Verbandes oder des angeschlossenen Vereins erteilt.
  2. VERSICHERUNG: Jeder Fahrer muss im Besitz einer Haftpflichtversicherung gegenüber Dritter sein, sowohl für Freizeitfahrten als auch für Regatten.
  3. HELM: Während des Land- und Strandsegelns ist das Tragen eines Helms Pflicht.
  4. VERANTWORTUNG: Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Seglers zu entscheiden, ob er einen Strandsegler in der Praxis beherrscht.

ARTIKEL 3 - SEGELWAGEN

  1. ALLGEMEINE DEFINITION: Segelwagen: jedes Fahrzeug auf Rädern, das ausschließlich vom Wind angetrieben und von einem Fahrer gesteuert wird.
  2. ERKENNUNGSZEICHEN: Jeder Wagen muss eine Nummer auf beiden Seiten der Besegelung haben. Vor den Ziffern muss ein Buchstabe bzw. eine Buchstabenkombination stehen, die das Herkunftsland bezeichnen (siehe Anhang 1).
  3. KLASSEN: Es gibt verschiedene Klassen von Segelwagen, unterschieden durch die Besegelung und eine Auflistung von Besonderheiten (Definition der verschiedenen Klassen im Anhang 2).
  4. VERMESSUNG: Jeder Nationale Verband oder angeschlossene Verein führt die Vermessung der Segelwagen, seiner Mitglieder eigenverantwortlich, in Übereinstimmung mit den Anhang 3 durch. Die Segelfläche ist auf dem Segel in Quadratmetern mit einer Dezimalstelle anzugeben.
  5. BREMSE: Jeder Segelwagen, in dem der Fahrer sitzt oder ausgestreckt liegt, muss mit einer wirksamen Bremse ausgerüstet sein.

ARTIKEL 4 - BEGEGNUNGEN (siehe auch Anhang 7a)

AUFEINANDER ZUFAHREN: Wenn zwei Segelwagen aufeinander zufahren, müssen beide nach rechts ausweichen, so dass zwischen ihnen genügend freier Raum bleibt.

 

ARTIKEL 5 - KREUZEN (Anhang 7b)

KREUZEN: Wenn zwei Segelwagen sich kreuzende Kurse fahren, hat der von rechts kommende Vorfahrt. Der Wagen ohne Vorfahrt muss ausweichen oder anhalten. Es ist ein Verstoß, einen Vorfahrtsberechtigten dazu zu zwingen, seinen Kurs zu ändern oder abzubremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

 

ARTIKEL 6 - ÜBERHOLEN (Anhänge 7c und 7d)

  1. EINLEITUNG: Der Überholvorgang beginnt, wenn zwischen den äußeren Begrenzungen der Segelwagen des Überholenden und des zu Überholenden weniger als zwei Meter Abstand ist.
  2. BEENDIGUNG: Der Überholvorgang ist beendet, wenn zwischen den äußeren Begrenzungen der Segelwagen des Überholenden und des zu Überholenden mehr als zwei Meter Abstand ist.
  3. VERANTWORTUNG BEIM ÜBERHOLMANÖVER: Das überholende Fahrzeug trägt die Verantwortung für das Überholmanöver
  4. DAS ÜBERHOLTE FAHRZEUG: Das überholte Fahrzeug muss seinen Kurs geradeaus beibehalten oder zur Seite fahren und in einer Wende ein normales Manöver fahren. Jedoch hat das überholte Fahrzeug das Recht, einem Hindernis auszuweichen.
  5. DAS ÜBERHOLENDE FAHRZEUG: Das überholende Fahrzeug muss sich vom Kurs des überholten Fahrzeuges fernhalten. Es ist ein Verstoß, ein überholtes Fahrzeug zu zwingen, seinen Kurs zu verändern oder abzubremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

ARTIKEL 7 - FAIRPLAY

FAIRPLAY: Sämtliche Regeln müssen im Sinne des Fairplay betrachtet werden.

 

Zweiter Teil: Wettkampfregeln

 

ARTIKEL 8 - WETTBEWERBE

  1. ALLGEMEINE DEFINITION: Ereignis bei dem Strandsegelwagen gegeneinander segeln um den besten Fahrer zu ermitteln. Ein Ereignis kann aus mehreren Wettkämpfen bestehen. Jeder Wettkampf hat eine oder mehrere Wettfahrten.
  2. KATEGORIEN: Die Nationalen Verbände müssen die Wettbewerbe vorstellen, die sie unter dem Dach der FISLY ausrichten wollen. Der internationale Regattakalender muss, um zugelassen zu werden, vor Ablauf des Vorjahres dem Verwaltungsrat der FISLY vorgelegt werden. Die Klassifizierung der Wettbewerbe richtet sich nach den im Anhang beschriebenen Kriterien.
  3. MITFAHRER: Mitfahrer sind grundsätzlich verboten, es sei denn eine Zusatzperson ist ausdrücklich im Regattaprogramm vorgeschrieben.
  4. WERBUNG: Die Werbung auf dem Chassis ist frei. Werbung ist auch auf der Innenseite der Segel zugelassen; für Klasse 7 auf zwei Dritteln der Segelhöhe; für die anderen Klassen auf einem Drittel der Segelhöhe (siehe Anhang1). Der Fahrer oder Besitzer eines Segelwagens kann auf einer Veranstaltung eines Nationalen Verbandes oder eines angeschlossenen Vereins nicht verpflichtet werden, irgendeine Werbung zu führen. Die Fahrer müssen aber die Rechtslage in Bezug auf Werbung des Landes einhalten, in dem sie segeln.
  5. REKORDE: Die nationalen Verbände und Vereine müssen die FISLY darüber informieren, wann und wo ihre Mitglieder versuchen, einen Rekord im Strandsegeln aufzustellen oder zu schlagen. Die einzigen von der FISLY anerkannten Rekorde sind:
  • die absolute Geschwindigkeit über 50 Meter (Anhang 10a)
  • die innerhalb von 24 Stunden ohne Unterbrechung, mit maximal drei Fahrern zurückgelegte Strecke (Anhang 10b).

ARTIKEL 9 - FAHRER

  1. ZUGEHÖRIGKEIT: Die Fahrer müssen einem Nationalen Verband oder Verein angeschlossen sein. Der Wechsel eines zugelassenen Fahrers ist nur mit Zustimmung des betreffenden Nationalen Verbandes oder angeschlossenen Vereins erlaubt.
  2. ALTER DER PILOTEN: Das Mindestalter der Fahrer ist in der Ausschreibung jedes Wettbewerbes festgelegt. Fahrer unter 18 Jahren müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten einreichen, die es ihnen erlaubt, an einem Wettbewerb teilzunehmen. Die Organisatoren können eine Bescheinigung des Nationalen Verbandes oder Vereins anfordern, der das Einverständnis bestätigen soll. Das Vorzeigen einer Wettsegel-Lizenz, die einen Einverständniserklärung bedingt, ersetzt die Bescheinigung. Die Einverständniserklärung ist immer in zwei Exemplaren auszustellen (Eines für den Nationalen Verband und eines für den jeweiligen Verein).
  3. FAHRERWECHSEL: Der Wechsel eines Fahrers, im Sinne einer geschäftlichen Transaktion von einem nationalen Verband oder angeschlossenen Verein zu einem anderen ist verboten. Ein Fahrer darf für ein anderes Land nur unter folgenden Bedingungen starten:
  • er ist Mitglied des Nationalen Verbandes oder eines angeschlossenen Vereins in dem betreffenden Land.
  • er ist von dem betreffenden Land ausgewählt und hat mindestens drei Wettbewerbe bestritten, die von dem Land organisiert wurden.
  • er ist seit mindestens einem Jahr im Besitz einer Wettsegellizenz des betreffenden Landes.
  • der Wechsel ist vor dem 31.12. des Vorjahres dem Sekretariat der FISLY mitgeteilt worden.

 

ARTIKEL 10 - MELDUNGEN

  1. EINSCHREIBUNGEN: Die Meldungen der Teilnehmer werden von den Veranstaltern, entsprechend einer in der Ausschreibung festgelegten Form und Frist, angenommen. Die Meldungen sind namentlich und geben wenigstens folgendes an:
    - die Namen, Vornamen, Adressen und Geburtsdatum des Fahrers
    - die Klasse des Strandseglers und die Segelnummer
    - den Club des Fahrers
  2. ANNAHME DER REGELN: Jeder Fahrer verpflichtet sich mit der Einschreibung zu einem Wettbewerb, die Internationalen Fahr- und Regattaregeln (RIRC) und die im Regattaprogramm ausgeschriebenen besonderen Regeln anzuwenden.

ARTIKEL 11 - REGATTAPROGRAMM

  1. REGATTAPROGRAMM:
    Das Regattaprogramm gibt mindestens folgende Informationen an:
    - den Veranstalter
    - den Wettbewerbsgegenstand
    - die Gruppen der zugelassenen Fahrer
    - die Klassen der zugelassenen Segelwagen
    - die Meldefrist
    - die Meldekosten
    - die besonderen Regeln des Wettbewerbs
    - die Uhrzeit des ersten Briefings
    - den Namen des Rennleiters
  2. ANKÜNDIGUNG DES PROGRAMMS:
    Das Regattaprogramm muss spätestens einen Monat vor dem Ereignis angekündigt werden. Das Programm wird am schwarzen Brett des veranstaltenden Vereins angeschlagen. Für alle Internationalen Regatten muss das Programm in zwei Sprachen, darunter Englisch, herausgegeben werden.
  3.  

  4. ÄNDERUNGEN DES PROGRAMMS:
    Von der ersten Besprechung an kann nur noch der Rennleiter das Programm ändern. Er muss seine Entscheidung auf dem Briefing begründen, auf dem er die Änderung bekannt gibt.

ARTIKEL 12 - WETTFAHRTLEITUNG

  1. WETTFAHRTLEITUNG: Sie setzt sich zusammen aus:
    - dem Regattaleiter
    - der Jury
    - den Bojen- und Zielrichtern
    - den Helfern
  2. UNPARTEILICHKEIT: Mitglieder der Wettfahrtleitung dürfen einem Teilnehmer während der Regatta nicht helfen, es sei denn, er befindet sich in Gefahr oder bildet eine Gefahr gegen Dritte.
  3. REGATTALEITER: Der Regattaleiter muss von den verantwortlichen Gremien anerkannt und durch das Tragen einer roten Armbinde zu erkennen sein. Es ist seine Aufgabe, das Regattaprogramm im Rahmen der gegenwärtigen Regeln und der besonders erwähnten Regeln zu lenken. Ihm stehen eine genügend große Anzahl von Punktrichtern und Helfern zur Seite, die grüne Armbinden tragen müssen.
  4. WENDEN- UND ZIELRICHTER: Die Wenden- und Zielrichter sind die einzig offiziell Berechtigten, die Reihenfolge der Zieldurchfahrt oder Wendemarkenrundungen zu bestimmen.
  5. HELFER: Die Helfer unterstützen den Regattaleiter.
  6. JURY: Die Jury setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern oder einer höheren ungeraden Anzahl zusammen. Ein Mitglied führt den Vorsitz. Der Präsident wird mit einer einfachen Mehrheit von den Mitgliedern der Jury gewählt. Die Mitglieder müssen von den verantwortlichen Gremien anerkannt sein und weiße Armbinden tragen. Sie wachen über die Einhaltung der gegenwärtigen Regeln und der im Programm besonders erwähnten Regeln. Die Jury löst Streitfälle, in dem sie sich auf die Regeln stützt. Die Entscheidungen werden von der Mehrheit getroffen. Wenn keine Jury ernannt ist, besteht die Jury aus dem Regattaleiter und zwei seiner Helfer. Die Jury hat eine aktive Rolle und muss alle Übertretungen bestrafen, die sie feststellt.
  7. VERSICHERUNG DER VERANSTALTER: Die Veranstalter sind gehalten, eine Haftpflichtversicherung für Unfälle, die bei einer Veranstaltung und während der Regatten eintreten könnten, abzuschließen. Sie sollte körperliche und materielle Schäden abdecken, für die der Veranstalter verantwortlich gemacht wird. Diese Versicherung muss einen Gegenwert von mindestens ECU 500.000 haben.

ARTIKEL 13 - REGATTAKURS

  1. DEFINITION: Der Regattakurs ist ein Ort, an dem ein Wettbewerb stattfindet, der durch Start und Ziel begrenzt ist.
  2. HINDERNISSE: Hindernisse sind Stellen auf dem Rennkurs, die Segelwagen nicht ohne Gefahr von Schäden befahren können. Im Einzelnen gilt folgendes als Hindernis:
    Pfeiler, Priele, weicher Sand, stehender oder geschobener Strandsegler. Diese Hindernisse können mit angepassten Mitteln markiert werden: Fahnen, Signalkegel oder Bänder.
  3. GESCHLOSSENER REGATTAKURS: Die Bojen eines geschlossenen Regattakurses müssen mindestens 2000 Meter auseinanderliegen. Das Regattaprogramm kann diese Regel ändern.
  4. WENDEMARKEN: In allen geschlossenen Regattakursen haben wenigstens zwei Bojen eine "Orange Zone".
  5. UMSTOSSEN VON KURSFAHNEN UND SIGNALEN: Es ist verboten, eine Fahne oder einen Kegel umzustoßen.

 

ARTIKEL 14 – Flaggen

  1. KLASSENFLAGGEN:
  2. Um eine Regattaklasse vor dem Start anzukündigen, werden Flaggen zur Klassenunterscheidung gesetzt.
    - Klasse Standart: weißes Trapez mit blauem Quadrat in der Mitte
    - Klasse 2: Blaues Trapez mit weißem Kreis in der Mitte
    - Klasse 3: Rotes Trapez (Fahnenstangenseite), weiß und blau am Ende
    - Klasse 5: Gelb- (Fahnenstangenseite) blaues Trapez am Ende
    - Klasse 7: Trapez obere Hälfte gelb und untere rot Trapez
    - Klasse 8: Trapez mit vier gleich großen Feldern rot/weiß im Wechsel

    - Damen: gelbes Trapez mit rot und gelb am Ende

  3. FLAGGEN DES RENNLEITERS:

gesetzte rote Flagge: Fahrverbot und sofortige Umkehr zum Start

eingeholte rote Flagge: Startsignal

grüne Flagge mit diagonal gelber Linie : Besprechung, (Briefing)

gelb-blaue Flagge: Der Fahrer, dem die Flagge gezeigt wurde, muss auf der Stelle anhalten:
nach Ansicht des Rennleiters bildet der Fahrer eine Gefahr für sich und
andere. Das Anhalten kann vorläufig sein.

gesetzte grüne Flagge: Verkürzung der Regattazeit. Das Signal kündigt die letzte noch zu
fahrende Runde an, die Flagge wird gesetzt, wenn der führende
Fahrer die Ziellinie vor der letzten Runde kreuzt.

gelbe Flagge: Abbruch der Regatta: Alle Fahrer sollen zurück zum Start fahren.

schwarzweiß karierte Flagge:Signal für das Regattaende. Sie wird für die Zieldurchfahrt des
ersten Segelwagens gesetzt und bleibt für die folgenden
Fahrer stehen.

ARTIKEL 15 - WENDEMARKEN

  1. ORANGE ZONE:
    Der erste in die Orange Zone eingefahrene Segelwagen wird von allen nach ihm einfahrenden Segelwagen als Überholter betrachtet. Es ist verboten, einen Konkurrenten zu überholen, der früher in die Orange Zone eingefahren ist, es sei denn, er ist angehalten oder schiebt.
  2. GRENZEN DER ORANGEN ZONE:

Die Orange Zone ist ein Trapez, deren Punkte wie folgt festgelegt sind:

    1. Innere Marke (Inner Marker/IM):
      ist durch eine orange Flagge gekennzeichnet. Dieser Punkt befindet sich auf der Längsachse des Regattakurses, mindestens 20 Meter von der Wendemarke entfernt.
    2. Dezentrierte Marke (Excentered Marker 2/EM2):
      ist durch eine orange Flagge gekennzeichnet. Dieser Punkt liegt nach dem Runden der Wendemarke auf einer Senkrechten zur Orangen Linie und mindestens 20 Meter von der Wendemarke entfernt, auf der Seite an der die Fahrer vorbei fahren.
    3. Dezentrierte Marke (Excentered Mark 1/EM1):ist durch eine orange Flagge gekennzeichnet. Dieser Punkt befindet sich, von EM2 aus gesehen auf einer Parallelen zur Orangen Linie, mindestens 20 Meter von IM entfernt.
    4. Äußere Marke (Outer Marker/OM):ist durch eine orange Flagge gekennzeichnet. Dieser Punkt befindet sich in der Verlängerung der Orangen Linie über die Wendemarke hinaus, wenigstens 30 Meter von dieser entfernt.
  1. ORANGE LINIE: Die Verbindung der rechten Seite zwischen der Inneren Marke und der Wendemarke wird als Orange Linie bezeichnet. Sie muss durch Kegel und blau-orange Wimpel gekennzeichnet sein und darf nicht gekreuzt werden.
  2. WENDEMARKE: ist durch eine rot-weiß diagonal gestreifte Flagge gekennzeichnet.
  3. RICHTUNG DER BAHN: Gibt es keine anderslautenden Anweisungen des Rennleiters, müssen die Bahnmarken gegen den Uhrzeigersinn gerundet werden.

ARTIKEL 16 - VORBEREITUNG DER REGATTA

  1. BRIEFING: eine grüne Flagge mit diagonaler gelber Linie signalisiert eine sofortige Versammlung der Fahrer beim Regattaleiter. Die Anwesenheit bei einem Briefing ist Pflicht. Der Rennleiter muss den gewählten Regattakurs erklären, die Länge der Regatta und die Startvorbereitungszeit ankündigen. Er kann eine Proberunde ansagen.
  2. VERSCHIEBUNG UND AUFHEBUNG DES STARTS: Im Fall einer Verschiebung oder einer Aufhebung wird das Briefing zur vorgesehenen Uhrzeit abgehalten. Der Regattaleiter kündigt dort die Gründe der Verschiebung, die genaue Uhrzeit für das nächste Briefing oder die Fortsetzung des Programms an.

 

ARTIKEL 17 - START (Klasse 8 siehe gesonderten Anhang)

  1. STARTLINIE (Anhang 6a): Die Linie, auf der die Teilnehmer sich zum Start aufstellen (Startaufstellung, Anhang 6b). Die Segelwagen stehen bis zum Startsignal hinter der Linie und mit dem Vorderrad auf ihrer eigenen Nummer. Die Abstände zwischen den Wagen betragen mindestens drei Meter in Querrichtung und mindestens sechs Meter in Längsrichtung. Die Abstände können je nach Strandbedingungen verändert werden. Für die Klasse 7 ist ein fliegender Start erlaubt, wenn er im Regattaprogramm angekündigt ist.
  2. POSITION DER LINIE: Wenn möglich, sollte der Start in Richtung einer Wendemarke in Luv der Startlinie durchgeführt werden. Die erste anzufahrende Wendemarke sollte wenigstens 500 Meter von der Startlinie entfernt sein. Die Startlinie erstreckt sich senkrecht zur Winkelhalbierenden des Winkels, der in der Mitte der Startlinie aus Windachse und der ersten Bahnmarke entsteht.
  3. REIHENFOLGE DER NUMMERIERUNG: Auf der Startlinie steht die Nr. 1 auf der rechten Seite der Nr. 2 und so weiter.
  4. STARTSIGNAL: Eine rote Flagge und ein akustisches Signal geben das Startsignal. Es gilt aber nur das Niederholen der Flagge. In jedem Fall muss die Sicherheit beim Start gewährleistet sein.
  5. VORFAHRT: Während des Starts bis zu erstem Umlegen wird eine Fahrer von einem anderen, links von ihm liegendend, als Überholter betrachtet.

ARTIKEL 18 - GÜLTIGKEITSBEDINGUNGEN

  1. GÜLTIGKEIT: Eine Wettfahrt ist dann ungültig, wenn die beiden folgenden Bedingungen nicht erfüllt sind:
    - Windgeschwindigkeit:
  2. Eine Regatta kann nicht gestartet werden, wenn drei Minuten vor dem Start der Wind schwächer als mit 4m/sec weht. Nach dem Start hat nur der Rennleiter über den Ablauf der Regatta und den Gebrauch der gelben Flagge zu entscheiden.

    Medizinische Versorgung:

    Medizinische Versorgung ist vor Ort gewährleistet oder kann telefonisch oder mit Walky-Talky herbeigerufen werden (Arzt und Krankenwagen).

  3. AUFHEBUNG ODER UNGÜLTIGKEIT: Nur der Rennleiter kann eine Wettfahrt annullieren. Er darf eine Wettfahrt mit der gelben Flagge abbrechen. Eine gefahrene Wettfahrt dagegen kann nur die Jury für ungültig erklären. Sie kann die Ergebnisse eines abgebrochenen Rennens nicht nachträglich für gültig erklären. Die Jury muss ihre Entscheidung rechtfertigen. Die Entscheidung wird am schwarzen Brett veröffentlicht.
  4. DAUER EINER WETTFAHRT: Eine Wettfahrt dauert zwischen 30 Minuten und zwei Stunden bei Ausdauerwettfahrten, es sei denn, es gab eine Unterbrechung (siehe Artikel 22).

ARTIKEL 19 - VORTRIEBSMITTEL UND REPARATUREN

  1. VORTRIEB: Der Fahrer darf seinen Strandsegler nicht kontinuierlich oder systematisch schieben.
  2. GEGEN DEN WIND SCHIEBEN: Es ist verboten, seinen Strandsegler gegen den Wind zu schieben.
  3. REPARATUREN: Im Falle einer wie auch immer gearteten Panne dürfen die Fahrer sich selbst helfen, so lange diese Handlung nicht systematisch wiederholt wird. Die Fahrer können Reparaturmaterialien bei sich führen. Sie können sich auch abschleppen lassen, solange sie den sicheren Ablauf der Wettfahrt nicht stören.

ARTIKEL 20 - WECHSEL DES SEGELWAGENS

Die Fahrer dürfen den Strandsegler während eines Wettbewerbs nicht wechseln. Im Falle eines Unfalls kann die Jury einem Fahrer erlauben, das Chassis zu wechseln. Der Wechsel von Rumpf oder gesamtem Segelwagen ist nur unter der Bedingung, dass Chassis und Rumpf irreparabel sind, gestattet. Die Entscheidung der Jury darüber wird am schwarzen Brett angeschlagen.

ARTIKEL 21 - ZIEL (Anhang 8)

Nach Ablauf der vorgesehenen Wettfahrtdauer, und wenn der an erster Stelle liegende Fahrer das Ziel kreuzt, senkt der Rennleiter die schwarzweiß karierte Flagge. Alle anderen Strandsegelwagen werden von der gleichen Flagge abgewunken. Die Platzierungen werden beim Vorbeifahren des Hauptmastes genommen. Jeder Fahrer muss die Ziellinie auf seinem Strandsegler kreuzen. Es ist verboten, auf der Linie zu parken oder sie nochmals zu kreuzen.

ARTIKEL 22 - UNTERBRECHUNG DER REGATTA

Droht der Regattakurs unbefahrbar zu werden, und erfordert dies einen Abbruch der Wettfahrt vor dem Ende der vorgesehenen Zeit:

  1. Die Wettfahrt ist gültig, wenn mindestens zwei Drittel der vorgesehenen Zeit gesegelt sind. Die Zieleinfahrt erfolgt mit der schwarzweiß karierten Flagge, nachdem die Verkürzung der Wettfahrt durch die grüne Flagge angekündigt wurde.
  2. Die Wettfahrt wird aufgehoben, wenn weniger als zwei Drittel der vorgesehenen Zeit gefahren wurden. Die Aufhebung geschieht durch die gelbe Flagge.
  3. Dieser Artikel gilt nicht bei Windmangel

ARTIKEL 23 - RANGLISTE

  1. RANGLISTE EINER WETTFAHRT: Für jede Wettfahrt werden die Teilnehmer nach der Anzahl der gefahrenen Runden und der Zieldurchfahrt gewertet. Um gewertet zu werden, muss der Fahrer mindestens eine Runde absolviert haben.
  2. PUNKTEWERTUNG:
  1. Gewertete Fahrer: für jede Wettfahrt erhält der erste gewertete Fahrer 0 Punkte, die anderen Fahrer erhalten die Anzahl der Punkte, die ihrer Platzierung im Ziel entspricht. Bei Aufgabe oder Materialschaden werden die Fahrer nach der Anzahl der gefahrenen Runden und der letzten Zieldurchfahrt gewertet. Sollten zwei Konkurrenten die Ziellinie zur gleichen Zeit kreuzen, erhalten sie die gleiche Punktzahl. Die folgenden Konkurrenten erhalten die Punktzahl ihrer Platzierung im Ziel.
  2. Nicht gewertete Fahrer: Disqualifizierte Fahrer, nicht gestartete Fahrer und Fahrer, die weniger als eine Runde absolviert haben, erhalten eine Punktzahl, die der Anzahl der gemeldeten Fahrer plus einem Punkt entspricht.
  1. GESAMTPUNKTZAHL
    1. Gibt es drei oder weniger gültige Wettfahrten, werden die Punkte jeder Wettfahrt für das Gesamtergebnis der Fahrer addiert.
    2. Gibt es mehr als drei gültige Wettfahrten, wird die schlechteste Wettfahrt gestrichen.
    3. Gibt es mehr als sieben gültige Wettfahrten, werden die beiden schlechtesten Wettfahrten gestrichen. Die so errechnete Punktzahl kann sich durch die Strafpunkte erhöhen, die man sich während der Wettfahrten eingehandelt hat. Der Fahrer mit den wenigsten Punkten ist Sieger. Die anderen Fahrer platzieren sich in der Reihenfolge dahinter.
  1. GESAMTWERTUNG: Sieger ist der Fahrer mit der geringsten Punktzahl, die anderen Fahrer platzieren sich nach dem gleichen Kriterium dahinter. Bei Gleichstand in der Gesamtwertung entscheidet die höhere Anzahl der ersten Plätzen. Ist immer noch Gleichstand, entscheidet die höhere Anzahl zweiter Plätze usw. Wenn nötig, kann auf die gestrichenen Wettfahrten zurückgegriffen werden (Artikel 23-3). Sollte dann immer noch Gleichstand herrschen, bleibt es in der Gesamtwertung so.
  2. VERÖFFENTLICHUNG: Die Ergebnisse müssen täglich nach jeder Wettfahrt, mit Bekanntgabe der Aushangzeit, am schwarzen Brett des Vereins veröffentlicht werden. Die Fahrer können während einer Stunde nach dem Aushang Protest einlegen.

ARTIKEL 24 - VERSTÖSSE

  1. STRAFPUNKTE: Im Laufe eines Wettbewerbs sind Verstöße mit Strafen zu ahnden. Der erste Verstoß wird mit einem Punkt, der zweite mit zwei Punkten, der dritte mit drei Punkten usw. bestraft. Ein Verstoß, der einen Unfall verursacht und/oder das Gesamtergebnis gefährdet, ist mit der doppelten Strafpunktzahl oder einer Disqualifikation zu ahnden. Der Rennleiter entscheidet über die Strafpunkte.
  2. DISQUALIFIKATION ODER STARTVERBOT FÜR EINE WETTFAHRT:
    Zu den Strafpunkten nach Artikel 24 Abs.1, wird disqualifiziert oder mit Startverbot belegt, wer folgende Artikel nicht befolgt:
  • Artikel 2 (- Allgemeine Vorschriften)
  • Artikel 3 (Segelwagen) vgl. auch Klasse 8 Spezifikationen
  • Artikel 8 Abs. 3 (Mitfahrer)
  • Artikel 8 Abs. 4 (Webung)
  • Artikel 14 Abs. 2 (gelb-blaue Flagge: Den Aufruf zum sofortigen Anhalten nicht befolgt)
  • Artikel 14 Abs. 2 (rote Flagge: Fahrverbot nicht beachtet)
  • Artikel 16-1 (Briefing)
  • Artikel 17-1 (Startlinie)
  • Artikel 19-2 (Gegen den Wind schieben)
  • Artikel 20 (Wechsel des Segelwagens)
  1. VERHALTEN: Die Jury und der Rennleiter haben das Recht, von den Fahrern ein ordnungsgemäßes Verhalten zu verlangen. Bei Zuwiderhandlungen können sie sofort folgende Maßnahmen ergreifen: Verwarnung, Ausschluss von einer Wettfahrt oder des gesamten Wettkampfes, Sperre. Die Entscheidung muss schriftlich begründet werden.
  2. SPERRE: Ein Fahrer kann, aufgrund eines Berichts der Veranstalter an die FISLY, von dieser für eine oder mehrere internationale Wettbewerbe gesperrt werden. Die Entscheidung der FISLY muss schriftlich begründet werden. Die FISLY sorgt dafür, dass der Nationalen Verband und der Verein die Umsetzung der Sperre durchführen. Die Nationalen Verbände haben dann die Autorität, müssen aber die FISLY über die Vorgänge auf dem Laufenden halten.

ARTIKEL 25 - PROTEST BEI DER JURY

  1. ANFECHTUNG: Im Falle einer Anfechtung kann der Fahrer einen schriftlichen Protest einlegen.
  2. ABLAUF: Der Protest muss der Jury spätesten eine Stunde nach Abschluss der Wettfahrt vorliegen. Jeder Fall muss einzeln aufgeführt sein.
    Der Teilnehmer muss:
  • eine Kaution von ECU 20,00 oder dem Gegenwert hinterlegen. Die Kaution erhält er zurück, sofern die Jury für den Protestierenden entscheidet.
  • Sofort ein Protestformular (Anhang Nr. 9) ausfüllen und darin den Ort und die Artikel angeben, auf die er sich beruft.
  • die Beweislast trägt der Protestierende.
  1. ENTSCHEIDUNG DER JURY: Eine Entscheidung kann nicht getroffen werden, ohne den Betroffenen vorgeladen zu haben, um ihm die Möglichkeit zur Verteidigung zu geben. Die Entscheidung der Jury muss noch am gleichen Tag fallen. Sie muss schriftlich begründet und am schwarzen Brett veröffentlicht werden. Wenn ein Mitglied der Jury mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann es eine zweite und letzte Abstimmung verlangen. Die Entscheidung der Jury stützt sich auf die gegenwärtig gültigen Artikel des Regelwerks. Es genügt eine einfache Mehrheit.

 

ARTIKEL 26 - BERUFUNG BEI DER FISLY

Ein Teilnehmer, der nach einem Protest im Sinne des Artikels 25 keine Genugtuung erhalten hat, kann bei der FISLY unter folgenden Bedingungen Berufung einlegen:

  • er muss eine Kaution von ECU 20,00 oder dem Gegenwert hinterlegen; diese erhält er zurück, sollte die FISLY die Berufung anerkennen.
  • er muss die Berufung schriftlich, spätestens acht Tage nach dem Protestdatum, im allgemeinen Sekretariat der FISLY einreichen. In diesem Fall bearbeitet der Präsident den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt.
  • Die FISLY entscheidet ohne Berufungsmöglichkeit.

 

 

Genehmigt von der Generalversammlung der FISLY in St. Peter-Ording am 19.August 1993 und erweitert in

De Panne am 19. Dezember 1993.

sowie Terschelling am 3.Oktober 2000.






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ANHANG 13: STARTREGELN

 

Der folgende Anhang hat Vorrang über die ISARR im Falle eines Widerspruches.

 

1. Der Fliegende Start

 

A. Allgemeines

 

A.1 Definition

Der fliegende Start ist ein möglicher Startvorgang für Klasse 7 und 8. Die Fahrzeuge müssen vor dem Start in Fahrt sein.

 

A.2 Briefing

Der Rennleiter hält vor jedem Rennen ein Briefing ab. Dies wird angekündigt durch die

gehißte Briefing-Flagge und einem akkustischen Signal. Alle Piloten müssen bei diesen

Briefings anwesend sein.

 

A.3 Grundsätzliches (Grundsatz Regeln)

 

Die ISARR gelten von dem Moment an wenn das akkustische Signal erfolgt ist. Nur das sichtbare Signal hat Gültigkeit.

 

B

Hier wird ein Startvorgang der Klasse 7 erläutert

 

C. Fliegender Start mit einer Linie (Standard GPA-Start)

 

C.1 Organisation

 

C.1.a Startlinie

 

Die Startlinie ist eine gerade Linie mit einer Markierung an jedem Ende.

 

C.1.b. Länge und Sicherheit

 

Die Startlinie muß lang genug sein damit alle Rennteilnehmer sicher starten können.

 

C.2 Einrichtung der Startlinie

 

Die Startlinie muß in einem Winkel von ca 45° zum Wind ausgerichtet sein. Die Fahrzeuge

müssen die Startlinie in Gegenwindrichtung überfahren.

 

C.3 Ausführung des Rennens

 

C.3.a. Signale

 

Die Signale werden vom Rennleiter oder einem Bahnrichter von einem geeigneten Standort aus gegeben. Nur die visuellen Signale haben Gültigkeit, ein akkustischer Signal kann es begleiten.

 

C.3.b Das Aufrufsignal

 

Das Aufrufsignal erfolgt nach dem Briefing, fünfzehn (15) Minuten vor dem Start. Die Briefing-Flagge wird eingeholt.

 

 

C.3.c Das Fünf-Minuten Signal

 

Fünf Minuten vor dem Start gibt der Rennleiter das Fünf-Minuten Signal, ein akkustisches Signal und ein Ruf.

Nach dem Fünf-Minuten Signal ist es den Piloten verboten die Startlinie zu überqueren. Sollte dies dennoch passieren muß der Pilot zwischen den Markierungen am Ende der Startlinie zurück hinter die Startlinie ohne die anderen Piloten zu behindern.

 

C.3.d Das Ein-Minuten Signal

 

Eine (1) Minute vor dem Start gibt der Rennleiter das Ein-Minuten Signal, ein akkustisches Signal und ein Ruf.

 

 

C.3.e Das Vorstartsignal

 

Das Vorstartsignal erfolgt 10 Sekunden vor dem Start. Die rote Flagge wird hochgehalten und der Rennleiter und zählt die Sekunden ab.

 

C.3.f Das Startsignal

 

Das Startsignal erfolgt fünfzehn (15) Minuten nach dem Aufrufsignal. Die rote Flagge wird gesenkt.

 

C.3.g Diagramm anbei

 

D Regelverstösse

 

D.1 Strafen

 

Piloten erhalten Strafpunkte wenn sie

- ihr Fahrzeug während der Startphase schieben

- gegen die ISARR verstoßen

- vor der Startlinie anhalten

 

D.2 Disqualifikationen (für Klasse 7)

 

D.3 Frühstart

 

Wenn ein Teil eines Fahrzeuges die Startlinie vor dem Startsignal überquert, wird es so betrachtet als hätte es die Linie nicht überfahren. Um den Start wieder aufzunehmen muß das Fahrzeug die Verlängerung der Startlinie hinter der Marke zurück überqueren (im Falle der Aufenthaltszone gilt das selbe).


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ANHANG 15: Regeln für Klasse 8

 

Im freien Fahren gelten nur die Regeln der ISARR. Die folgenden Regeln haben Vorrang bzw. ergänzen die ISARR unter Rennbedingungen. Die nachstehenden Regeln verstehen sich im Sinne von Fair Play, und um Zusammenstöße zu vermeiden.

 

1. Verhaltensregeln im Rennen

 

1.1 Stellung des Drachens

 

Beim Kreuzen, Überholen oder Vorbeifahren muß der luvseitige Pilot seinen Drachen hochnehmen, der leewärtige Pilot seinen Drachen senken. Der überholende Pilot muß Rücksicht auf den zu überholenden Pilot nehmen.

 

1.2 Starten von Drachen

 

Es ist verboten Drachen in einer solchen Art und Weise zu starten oder zu landen, daß

andere Piloten behindert werden. Wenn der Pilot nicht im Parakart sitzt und der Drachen am oberen Rand des Windfensters steht gilt es als Hindernis. Sobald der Pilot im Parakart sitzt, gelten die gewöhnlichen Vorfahrtsregeln. Wenn der Drachen und die Leinen auf dem Boden sind gelten sie als Hindernis. Aus diesem Grund ist Hilfe Dritter gestattet und die anderen Piloten müssen dieses Hindernis umfahren. Piloten dürfen ihre Drachen nur dann starten wenn andere Piloten dadurch nicht behindert werden.

 

1.3 Halse / Wende

 

Ein Pilot darf durch Halsen oder Wenden andere Piloten nicht behindern, auch wenn er Vorfahrt hat. Er muß sich nach den anderen Piloten umschauen und durch zurufen von "Halse" oder "Wende" ("Gybing"/ "Tacking") mitteilen, welches Manöver er fahren wird.

Der Pilot übernimmt die volle Verantwortung für das Manöver (Wende/Halse).

 

1.4 Vorfahrt für den Vorwind-Kurs

 

Der Rennleiter kann Vorfahrt für den Vorwind-Kurs festsetzen. Er gibt während des

Briefings bekannt wann und wo diese Regelung angewandt wird.

 

1.5 Anzeigen von Hindernissen

 

Die orangene Flagge deutet auf Gefahr hin, alle Piloten müssen vorsichtig sein und ihre

Geschwindigkeit verringern und -falls erforderlich- anhalten.

 

1.6 Materialwechsel während des Rennens

 

Piloten dürfen ihre Ausrüstung (Parakart, Drachen, Trapez, Leinen etc) nur im Fahrerlager oder außerhalb der Rennstrecke wechseln. Dabei dürfen sie andere Piloten nicht behindern. Der Wechsel von Ausrüstung (Parakart, Drachen, Trapez, Leinen etc) unter den Piloten während des Rennens ist verboten.

 

 

2. Allgemeines und Bestimmungen zum Rennkurs

 

2.1 Bestimmungen zum Rennkurs

 

2.1.1 Fahrerlager

 

Das Fahrerlager ist eine abgesteckte Fläche die vom Rennleiter eingerichtet wird, wo die Piloten während der Veranstaltung ihre Ausrüstung (Parakarts, Drachen, Taschen etc) aufstellen und wo sie Vorbereitungen und Reparaturen während der Rennen erledigen können. Diese Fläche muß in einer sicheren Entfernung zur Rennstrecke und den Zuschauern sein aber zur Rennstrecke Anbindung haben. Alle Piloten müssen ihren Abschnitt des Fahrerlagers mit Rücksicht auf andere benutzen. Der Rennleiter wacht über die Beachtung dieser Regeln.

 

2.1.2 Wendemarken

 

Die Wendemarken sollten einzelne Marken/Buoyen sein. Der Rennleiter kann aber aus Sicherheitsgründen beschließen eine Orangene Zone an bestimmten Wendemarken einzurichten. Die Formgebung der Orangene Zone für Klasse 8 ist ein Halbkreis auf einem Rechteck, mit einer kurzen Seite auf einer Länge des Radiuses, die längere Seite wird festgelegt nach Einschätzung des Rennleiters wie die Sicherheit es erfordert. Die Orangene Zone wird folgendermaßen markiert:

 

a)

Innere Markierungen (IM): Dieser Punkt, gekennzeichnet durch eine orangene Flagge liegt auf der Achse des Kurses in einer Entfernung zur Wendemarke die der Rennleiter bestimmt, aber mindestens 20m.

b)

Außenmarkierung 2 (AM2): Der AM2 ist eine orangene Flagge, aufgestellt auf der Linie rechtwinklig zur Wendemarke, auf der Seite der Wendemarke die vom Kurs her angefahren wird, und in einer Entfernung zur Wendemarke steht wie nach Einschätzung des Rennleiters die Sicherheit es erfordert. (Es legt den Radius des Bogens um die Wendemarke fest).

c)

Außenmarkierung 1 (AM1): Der AM1 ist eine orangene Flagge, aufgestellt in einer Verlängerung der Linie AM2 zur Wendemarke, mit einem Abstand wie nach Einschät-zung des Rennleiters die Sicherheit es erfordert.

d)

Randmarkierung (RM) RM sind oragene Flaggen und liegen auf dem Halbkreisbogen zwischen AM1 und AM2

e)

Die Orangene Linie verläuft zwischen IM und der Wendemarke. Es wird markiert durch orangene oder blaue Fähnchen oder orangene Kegel. Diese Linie darf nicht überfahren werden.

 

2.1.3 Markierungen auf dem Kurs

 

Es ist verboten Wendemarken, Flaggen oder sonstige Markierungen mit dem Parakart, dem Drachen oder Leinen zu berühren.

 

2.1.4 Ziellinie

 

Die Ziellinie ist klar festgelegt durch zwei Markierungen, einer davon ist gewöhnlich eine Wendemarke. Der Rennleiter oder ein Bahnrichter steht an der Ziellinie mit der Zielflagge. Start- und Ziellinie können gleich sein, der Rennleiter kann sie aber getrennt setzen.

 

2.2 Rennkurse und Rennen

 

2.2.1 Art und Dauer der Rennen

 

Alle Rennen auf einem geschlossenen Rundkurs sind zeitlich begrenzt. Die Mindestdauer eines solchen Rennens beträgt 20 Minuten, maximal 40 Minuten.

Bei Langstreckenrennen ist die Mindestzeit eine (1) Stunde, maximal zwei (2) Stunden. Jedoch darf die Gesamtrennzeit an einem Tag vier (4) Stunden nicht überschreiten. Vor jedem Rennen gibt der Rennleiter die Renndauer bekannt.

 

2.2.2 Art / Gestaltung des Kurses

 

Der Kurs muß mindestens zwei (2) Wendemarken haben, dabei muß der Rennleiter den technisch anspruchsvollsten Kurs unter Berücksichtigung der Sicherheit für Piloten und Zuschauer abstecken. So hat ein idealer Kurs z.B. drei (3) Wendemarken mit einem Kreuzkurs, das Wenden/Halsen beinhaltet und einen Vorwindkurs.

 

2.3 Verfahren und Allgemeines

 

2.3.1 Klasse 8 Flagge

Klasse 8: siehe Anhang

 

2.3.2 Werbung

Werbung darf auf der gesamten Drachenfläche und am Parakart angebracht werden.

 

2.3.3 Beginn des Rennens

Der Rennleiter trifft alleine die Entscheidung das Rennen zu starten und mit der gelben Flagge das Rennen abzubrechen.

 

2.3.4 Proteste

Proteste müssen innerhalb einer Stunde nach Beendigung des letzten Rennens des Tages bei der Jury angemeldet werden. In jedem Fall muß der protestierende Fahrer dem Renn-leiter gleich nach dem Rennen mit dem Vorfall mündlich auf den Protest aufmerksam machen. Jede angemeldete Protest verlangt eine Kaution von EUR 10,00 bei der Jury, der

erstattet wird wenn dem Protest stattgegeben wird.






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KLASSE 8 SPEZIFIKATIONEN(Stand: 11/99)

 

 

1. Der Parakart (Allgemeines)

 

1a. Definition

Ein Parakart ist ein Fahrzeug mit mindestens 2 Rädern und wird von einem Drachen angetrieben. Der Drachen wird vom Piloten kontrolliert und darf nicht am Parakart befestigt sein.

 

1b. Der Pilot

Der Pilot muß auf dem Parakart sitzen oder liegen und es steuern. Der Pilot darf nicht durch

das Chassis /die Konstruktion eingeschlossen sein oder fest mit ihm verbunden sein. Fußschlaufen an Fußrasten sind gestattet, müssen aber aus flexiblem und nicht metallischem Material sein. Die Enden der Fußrasten müssen abgerundet sein und dürfen keine scharfen Kanten haben.

 

1c. Die Bremse

Das Parakart wird durch den Drachen gebremst.

 

2. Spezifikation des Parakart / Abmessungen

 

2a. Länge

Die Länge über alles beträgt maximal 3,5m.

 

2b. Breite

Die Breite über alles beträgt maximal 3,0m.

 

2c. Räder

Die Räder dürfen einen Durchmesser von 26 Zoll, incl. Reifen bei 2bar Druck, nicht überschreiten. Es gibt keine Beschränkung der Reifenbreite. Speichenräder müssen mit einem festen Material abgedeckt sein.

 

2d. Lenkeinschlag

Der Lenkeinschlag ist nicht begrenzt.

 

2e. Ballast / Zusatzgewichte

Es dürfen Zusatzgewichte am Parakart angebracht werden, jedoch maximal 20kg. Die Zusatzgewichte müssen abgerundet sein ohne scharfe Kanten und dürfen nicht beweglich am Parakart montiert sein. Zusatzgewichte am Piloten sind nicht erlaubt.

 

3. Drachen und Leinen

 

3a. Definition der Leinen

Flugschnüre sind die Schnüre, die die Griffe mit der Waage des Drachens verbinden

 

3b. Vorfach

Zwischen Griffen und Flugleinen darf kein Vorfach angebracht sein.

 

3c. Leinenlänge

Die maximale Länge der Flugleinen beträgt 50m gemessen zwischen den Griffen und der

Oberseite des letzten Drachens.

 

3d. Material

Flugschnüre aus Kevlar, Metal oder ähnlichen Materialien sind nicht gestattet. Lediglich

eine starke Leine mit eine Länge von max. 1m ab den Griffen ist erlaubt sofern es nicht

aus Kevlar, Metal oder ähnlichen Materialien besteht.

 

4. Ausrüstung des Piloten

Das Gurtsystem muß ein offenes System sein (z.B. Windsurf-Haken) oder mit einer

mechanischen Notauslösung vesehen sein.

 

5. Startnummern

Startnumern müssen auf beiden Seiten des Parakarts und hinten in der Mitte angebracht sein. Die Startnummern müssen mindestens 14cm hoch, 5cm breit und 2cm stark sein.

Sie müssen in Schwarz auf weißem Hintergrund sein, vorweg der Nationalitätsbuchstabe

des Piloten (z.B. für Deutschland eine "G").



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Regattaregel News

Kiddy und Junioren:
Kiddy fahren in ihrer Klasse bis zum 14. Geburtstag.
Sollte dieser vor dem Saisonbeginn ( 1. Rennen ) liegen, steigen Sie in die Junior Klasse auf.
Alle anderen, die in der laufenden Saison Geburtstag haben, fahren die Saison in ihrer Klasse zu Ende.

Junioren fahren in ihrer Klasse bis zum 18. Geburtstag.
Sollte dieser vor dem Saisonbeginn ( 1. Rennen) liegen , steigen sie in die Open oder Master-Klasse auf.
Alle anderen, die in der laufenden Saison Geburtstag haben, fahren die Saison in ihrer Klasse zu Ende.

Junioren die vor ihrem 18. Geburtstag in der Master-Klasse fahren werden nicht mehr In der Junioren Klasse gewertet.

Diese Regelung tritt bereits in der Saison 2002 in Kraft und wurde vom Vorstand genehmigt.

Erläuterungen zum Regelwerk.

  1. Mechanische oder hydraulische Bremsen am Parakart sind nicht verboten.
  2. Speichenräder müssen von beiden Seiten mit festem Material (kein Klebeband ,Spinnackernylon oder ähnliches) abgedeckt werden.
  3. Speichenräder sind Räder mit Speichen aus Draht oder Guß die einen freien Durchblick durch das Rad ermöglichen.
  4. Die maximale Radgröße beträgt 70 cm inkl. Reifen bei 2 bar Luftdruck..
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