German Parakart Association e.V.(Regelwerk)
Version : 2.0
Zuletzt geändert am 20.02.2002
FISLY Regelwerk/Rules of the FISLY
auch unser Sport hat Regeln
Anhang
13/Sartregeln
Anhang 15/Sonderregeln für Klasse 8
Anhang 15/Parakart Spezifikation
Regattaregel News NEU
INTERNATIONALER VERBAND FÜR SAND- UND LANDSEGELN
FEDERATION INTERNATIONAL DE SAND ET LAND YACHTING / FISLY
Internationale Fahrbestimmungen und Regattaregeln
gültig ab 01.01.94
Erster Teil: Fahrbestimmungen
ARTIKEL 1 - ALLGEMEINES
- GELTUNGSBEREICH: Dieses Regelwerk gilt grundsätzlich dort, wo
Land- und Strandsegeln betrieben wird.
- GÜLTIGE FASSUNG: Im Zweifelsfall gilt nur die französische
Fassung.
- GÜLTIGKEIT: Das vorliegende Werk gilt ab 01.01.1994.
- ÄNDERUNGEN: Dieses Regelwerk kann nur auf Vorschlag des Verwaltungsrates
des Internationalen Verbandes für Land- und Strandsegeln (FISLY)
geändert werden. Die Änderungen bedürfen der Zustimmung
einer Zweidrittel-Mehrheit bei der Jahresversammlung der FISLY.
ARTIKEL 2 - ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
- LIZENZ: Jeder Fahrer muss einen Führerschein haben, der von einem
Nationalen Verband oder einem angeschlossenen Verein ausgestellt ist.
Der Führerschein wird unter der Verantwortung des Verbandes oder
des angeschlossenen Vereins erteilt.
- VERSICHERUNG: Jeder Fahrer muss im Besitz einer Haftpflichtversicherung
gegenüber Dritter sein, sowohl für Freizeitfahrten als auch
für Regatten.
- HELM: Während des Land- und Strandsegelns ist das Tragen eines
Helms Pflicht.
- VERANTWORTUNG: Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Seglers
zu entscheiden, ob er einen Strandsegler in der Praxis beherrscht.
ARTIKEL 3 - SEGELWAGEN
- ALLGEMEINE DEFINITION: Segelwagen: jedes Fahrzeug auf Rädern,
das ausschließlich vom Wind angetrieben und von einem Fahrer gesteuert
wird.
- ERKENNUNGSZEICHEN: Jeder Wagen muss eine Nummer auf beiden Seiten
der Besegelung haben. Vor den Ziffern muss ein Buchstabe bzw. eine Buchstabenkombination
stehen, die das Herkunftsland bezeichnen (siehe Anhang 1).
- KLASSEN: Es gibt verschiedene Klassen von Segelwagen, unterschieden
durch die Besegelung und eine Auflistung von Besonderheiten (Definition
der verschiedenen Klassen im Anhang 2).
- VERMESSUNG: Jeder Nationale Verband oder angeschlossene Verein führt
die Vermessung der Segelwagen, seiner Mitglieder eigenverantwortlich,
in Übereinstimmung mit den Anhang 3 durch. Die Segelfläche
ist auf dem Segel in Quadratmetern mit einer Dezimalstelle anzugeben.
- BREMSE: Jeder Segelwagen, in dem der Fahrer sitzt oder ausgestreckt
liegt, muss mit einer wirksamen Bremse ausgerüstet sein.
ARTIKEL 4 - BEGEGNUNGEN (siehe auch Anhang 7a)
AUFEINANDER ZUFAHREN: Wenn zwei Segelwagen aufeinander zufahren,
müssen beide nach rechts ausweichen, so dass zwischen ihnen genügend
freier Raum bleibt.
ARTIKEL 5 - KREUZEN (Anhang 7b)
KREUZEN: Wenn zwei Segelwagen sich kreuzende Kurse fahren, hat der
von rechts kommende Vorfahrt. Der Wagen ohne Vorfahrt muss ausweichen
oder anhalten. Es ist ein Verstoß, einen Vorfahrtsberechtigten
dazu zu zwingen, seinen Kurs zu ändern oder abzubremsen, um einen
Zusammenstoß zu vermeiden.
ARTIKEL 6 - ÜBERHOLEN (Anhänge 7c und 7d)
- EINLEITUNG: Der Überholvorgang beginnt, wenn zwischen den äußeren
Begrenzungen der Segelwagen des Überholenden und des zu Überholenden
weniger als zwei Meter Abstand ist.
- BEENDIGUNG: Der Überholvorgang ist beendet, wenn zwischen den
äußeren Begrenzungen der Segelwagen des Überholenden
und des zu Überholenden mehr als zwei Meter Abstand ist.
- VERANTWORTUNG BEIM ÜBERHOLMANÖVER: Das überholende
Fahrzeug trägt die Verantwortung für das Überholmanöver
- DAS ÜBERHOLTE FAHRZEUG: Das überholte Fahrzeug muss seinen
Kurs geradeaus beibehalten oder zur Seite fahren und in einer Wende
ein normales Manöver fahren. Jedoch hat das überholte Fahrzeug
das Recht, einem Hindernis auszuweichen.
- DAS ÜBERHOLENDE FAHRZEUG: Das überholende Fahrzeug muss
sich vom Kurs des überholten Fahrzeuges fernhalten. Es ist ein
Verstoß, ein überholtes Fahrzeug zu zwingen, seinen Kurs
zu verändern oder abzubremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.
ARTIKEL 7 - FAIRPLAY
FAIRPLAY: Sämtliche Regeln müssen im Sinne des Fairplay
betrachtet werden.
Zweiter Teil: Wettkampfregeln
ARTIKEL 8 - WETTBEWERBE
- ALLGEMEINE DEFINITION: Ereignis bei dem Strandsegelwagen gegeneinander
segeln um den besten Fahrer zu ermitteln. Ein Ereignis kann aus mehreren
Wettkämpfen bestehen. Jeder Wettkampf hat eine oder mehrere Wettfahrten.
- KATEGORIEN: Die Nationalen Verbände müssen die Wettbewerbe
vorstellen, die sie unter dem Dach der FISLY ausrichten wollen. Der
internationale Regattakalender muss, um zugelassen zu werden, vor Ablauf
des Vorjahres dem Verwaltungsrat der FISLY vorgelegt werden. Die Klassifizierung
der Wettbewerbe richtet sich nach den im Anhang beschriebenen Kriterien.
- MITFAHRER: Mitfahrer sind grundsätzlich verboten, es sei denn
eine Zusatzperson ist ausdrücklich im Regattaprogramm vorgeschrieben.
- WERBUNG: Die Werbung auf dem Chassis ist frei. Werbung ist auch auf
der Innenseite der Segel zugelassen; für Klasse 7 auf zwei Dritteln
der Segelhöhe; für die anderen Klassen auf einem Drittel der
Segelhöhe (siehe Anhang1). Der Fahrer oder Besitzer eines Segelwagens
kann auf einer Veranstaltung eines Nationalen Verbandes oder eines angeschlossenen
Vereins nicht verpflichtet werden, irgendeine Werbung zu führen.
Die Fahrer müssen aber die Rechtslage in Bezug auf Werbung des
Landes einhalten, in dem sie segeln.
- REKORDE: Die nationalen Verbände und Vereine müssen die
FISLY darüber informieren, wann und wo ihre Mitglieder versuchen,
einen Rekord im Strandsegeln aufzustellen oder zu schlagen. Die einzigen
von der FISLY anerkannten Rekorde sind:
- die absolute Geschwindigkeit über 50 Meter (Anhang 10a)
- die innerhalb von 24 Stunden ohne Unterbrechung, mit maximal drei
Fahrern zurückgelegte Strecke (Anhang 10b).
ARTIKEL 9 - FAHRER
- ZUGEHÖRIGKEIT: Die Fahrer müssen einem Nationalen Verband
oder Verein angeschlossen sein. Der Wechsel eines zugelassenen Fahrers
ist nur mit Zustimmung des betreffenden Nationalen Verbandes oder angeschlossenen
Vereins erlaubt.
- ALTER DER PILOTEN: Das Mindestalter der Fahrer ist in der Ausschreibung
jedes Wettbewerbes festgelegt. Fahrer unter 18 Jahren müssen eine
schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern oder eines
Erziehungsberechtigten einreichen, die es ihnen erlaubt, an einem Wettbewerb
teilzunehmen. Die Organisatoren können eine Bescheinigung des Nationalen
Verbandes oder Vereins anfordern, der das Einverständnis bestätigen
soll. Das Vorzeigen einer Wettsegel-Lizenz, die einen Einverständniserklärung
bedingt, ersetzt die Bescheinigung. Die Einverständniserklärung
ist immer in zwei Exemplaren auszustellen (Eines für den Nationalen
Verband und eines für den jeweiligen Verein).
- FAHRERWECHSEL: Der Wechsel eines Fahrers, im Sinne einer geschäftlichen
Transaktion von einem nationalen Verband oder angeschlossenen Verein
zu einem anderen ist verboten. Ein Fahrer darf für ein anderes
Land nur unter folgenden Bedingungen starten:
- er ist Mitglied des Nationalen Verbandes oder eines angeschlossenen
Vereins in dem betreffenden Land.
- er ist von dem betreffenden Land ausgewählt und hat mindestens
drei Wettbewerbe bestritten, die von dem Land organisiert wurden.
- er ist seit mindestens einem Jahr im Besitz einer Wettsegellizenz
des betreffenden Landes.
- der Wechsel ist vor dem 31.12. des Vorjahres dem Sekretariat der FISLY
mitgeteilt worden.
ARTIKEL 10 - MELDUNGEN
- EINSCHREIBUNGEN: Die Meldungen der Teilnehmer werden von den Veranstaltern,
entsprechend einer in der Ausschreibung festgelegten Form und Frist,
angenommen. Die Meldungen sind namentlich und geben wenigstens folgendes
an:
- die Namen, Vornamen, Adressen und Geburtsdatum des Fahrers
- die Klasse des Strandseglers und die Segelnummer
- den Club des Fahrers
- ANNAHME DER REGELN: Jeder Fahrer verpflichtet sich mit der Einschreibung
zu einem Wettbewerb, die Internationalen Fahr- und Regattaregeln (RIRC)
und die im Regattaprogramm ausgeschriebenen besonderen Regeln anzuwenden.
ARTIKEL 11 - REGATTAPROGRAMM
- REGATTAPROGRAMM:
Das Regattaprogramm gibt mindestens folgende Informationen an:
- den Veranstalter
- den Wettbewerbsgegenstand
- die Gruppen der zugelassenen Fahrer
- die Klassen der zugelassenen Segelwagen
- die Meldefrist
- die Meldekosten
- die besonderen Regeln des Wettbewerbs
- die Uhrzeit des ersten Briefings
- den Namen des Rennleiters
- ANKÜNDIGUNG DES PROGRAMMS:
Das Regattaprogramm muss spätestens einen Monat vor dem Ereignis
angekündigt werden. Das Programm wird am schwarzen Brett des veranstaltenden
Vereins angeschlagen. Für alle Internationalen Regatten muss das
Programm in zwei Sprachen, darunter Englisch, herausgegeben werden.
- ÄNDERUNGEN DES PROGRAMMS:
Von der ersten Besprechung an kann nur noch der Rennleiter das Programm
ändern. Er muss seine Entscheidung auf dem Briefing begründen,
auf dem er die Änderung bekannt gibt.
ARTIKEL 12 - WETTFAHRTLEITUNG
- WETTFAHRTLEITUNG: Sie setzt sich zusammen aus:
- dem Regattaleiter
- der Jury
- den Bojen- und Zielrichtern
- den Helfern
- UNPARTEILICHKEIT: Mitglieder der Wettfahrtleitung dürfen einem
Teilnehmer während der Regatta nicht helfen, es sei denn, er befindet
sich in Gefahr oder bildet eine Gefahr gegen Dritte.
- REGATTALEITER: Der Regattaleiter muss von den verantwortlichen Gremien
anerkannt und durch das Tragen einer roten Armbinde zu erkennen sein.
Es ist seine Aufgabe, das Regattaprogramm im Rahmen der gegenwärtigen
Regeln und der besonders erwähnten Regeln zu lenken. Ihm stehen
eine genügend große Anzahl von Punktrichtern und Helfern
zur Seite, die grüne Armbinden tragen müssen.
- WENDEN- UND ZIELRICHTER: Die Wenden- und Zielrichter sind die einzig
offiziell Berechtigten, die Reihenfolge der Zieldurchfahrt oder Wendemarkenrundungen
zu bestimmen.
- HELFER: Die Helfer unterstützen den Regattaleiter.
- JURY: Die Jury setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern oder einer
höheren ungeraden Anzahl zusammen. Ein Mitglied führt den
Vorsitz. Der Präsident wird mit einer einfachen Mehrheit von den
Mitgliedern der Jury gewählt. Die Mitglieder müssen von den
verantwortlichen Gremien anerkannt sein und weiße Armbinden tragen.
Sie wachen über die Einhaltung der gegenwärtigen Regeln und
der im Programm besonders erwähnten Regeln. Die Jury löst
Streitfälle, in dem sie sich auf die Regeln stützt. Die Entscheidungen
werden von der Mehrheit getroffen. Wenn keine Jury ernannt ist, besteht
die Jury aus dem Regattaleiter und zwei seiner Helfer. Die Jury hat
eine aktive Rolle und muss alle Übertretungen bestrafen, die sie
feststellt.
- VERSICHERUNG DER VERANSTALTER: Die Veranstalter sind gehalten, eine
Haftpflichtversicherung für Unfälle, die bei einer Veranstaltung
und während der Regatten eintreten könnten, abzuschließen.
Sie sollte körperliche und materielle Schäden abdecken, für
die der Veranstalter verantwortlich gemacht wird. Diese Versicherung
muss einen Gegenwert von mindestens ECU 500.000 haben.
ARTIKEL 13 - REGATTAKURS
- DEFINITION: Der Regattakurs ist ein Ort, an dem ein Wettbewerb stattfindet,
der durch Start und Ziel begrenzt ist.
- HINDERNISSE: Hindernisse sind Stellen auf dem Rennkurs, die Segelwagen
nicht ohne Gefahr von Schäden befahren können. Im Einzelnen
gilt folgendes als Hindernis:
Pfeiler, Priele, weicher Sand, stehender oder geschobener Strandsegler.
Diese Hindernisse können mit angepassten Mitteln markiert werden:
Fahnen, Signalkegel oder Bänder.
- GESCHLOSSENER REGATTAKURS: Die Bojen eines geschlossenen Regattakurses
müssen mindestens 2000 Meter auseinanderliegen. Das Regattaprogramm
kann diese Regel ändern.
- WENDEMARKEN: In allen geschlossenen Regattakursen haben wenigstens
zwei Bojen eine "Orange Zone".
- UMSTOSSEN VON KURSFAHNEN UND SIGNALEN: Es ist verboten, eine Fahne
oder einen Kegel umzustoßen.
ARTIKEL 14 – Flaggen
- KLASSENFLAGGEN:
Um eine Regattaklasse vor dem Start anzukündigen, werden Flaggen
zur Klassenunterscheidung gesetzt.
- Klasse Standart: weißes Trapez mit blauem Quadrat in der Mitte
- Klasse 2: Blaues Trapez mit weißem Kreis in der Mitte
- Klasse 3: Rotes Trapez (Fahnenstangenseite), weiß und blau am
Ende
- Klasse 5: Gelb- (Fahnenstangenseite) blaues Trapez am Ende
- Klasse 7: Trapez obere Hälfte gelb und untere rot Trapez
- Klasse 8: Trapez mit vier gleich großen Feldern rot/weiß
im Wechsel
- Damen: gelbes Trapez mit rot und gelb am Ende
- FLAGGEN DES RENNLEITERS:
gesetzte rote Flagge: Fahrverbot und sofortige Umkehr zum Start
eingeholte rote Flagge: Startsignal
grüne Flagge mit diagonal gelber Linie : Besprechung, (Briefing)
gelb-blaue Flagge: Der Fahrer, dem die Flagge gezeigt wurde,
muss auf der Stelle anhalten:
nach Ansicht des Rennleiters bildet der Fahrer eine Gefahr
für sich und
andere. Das Anhalten kann vorläufig sein.
gesetzte grüne Flagge: Verkürzung der Regattazeit.
Das Signal kündigt die letzte noch zu
fahrende Runde an, die Flagge wird gesetzt, wenn der
führende
Fahrer die Ziellinie vor der letzten Runde kreuzt.
gelbe Flagge: Abbruch der Regatta: Alle Fahrer sollen zurück
zum Start fahren.
schwarzweiß karierte Flagge:Signal für das Regattaende.
Sie wird für die Zieldurchfahrt des
ersten Segelwagens gesetzt und bleibt für die
folgenden
Fahrer stehen.
ARTIKEL 15 - WENDEMARKEN
- ORANGE ZONE:
Der erste in die Orange Zone eingefahrene Segelwagen wird von allen
nach ihm einfahrenden Segelwagen als Überholter betrachtet. Es
ist verboten, einen Konkurrenten zu überholen, der früher
in die Orange Zone eingefahren ist, es sei denn, er ist angehalten oder
schiebt.
- GRENZEN DER ORANGEN ZONE:
Die Orange Zone ist ein Trapez, deren Punkte wie folgt festgelegt
sind:
- Innere Marke (Inner Marker/IM):
ist durch eine orange Flagge gekennzeichnet. Dieser Punkt befindet
sich auf der Längsachse des Regattakurses, mindestens 20 Meter
von der Wendemarke entfernt.
- Dezentrierte Marke (Excentered Marker 2/EM2):
ist durch eine orange Flagge gekennzeichnet. Dieser Punkt liegt nach
dem Runden der Wendemarke auf einer Senkrechten zur Orangen Linie
und mindestens 20 Meter von der Wendemarke entfernt, auf der Seite
an der die Fahrer vorbei fahren.
- Dezentrierte Marke (Excentered Mark 1/EM1):ist durch eine orange
Flagge gekennzeichnet. Dieser Punkt befindet sich, von EM2 aus gesehen
auf einer Parallelen zur Orangen Linie, mindestens 20 Meter von IM
entfernt.
- Äußere Marke (Outer Marker/OM):ist durch eine orange
Flagge gekennzeichnet. Dieser Punkt befindet sich in der Verlängerung
der Orangen Linie über die Wendemarke hinaus, wenigstens 30 Meter
von dieser entfernt.
- ORANGE LINIE: Die Verbindung der rechten Seite zwischen der Inneren
Marke und der Wendemarke wird als Orange Linie bezeichnet. Sie muss
durch Kegel und blau-orange Wimpel gekennzeichnet sein und darf nicht
gekreuzt werden.
- WENDEMARKE: ist durch eine rot-weiß diagonal gestreifte Flagge
gekennzeichnet.
- RICHTUNG DER BAHN: Gibt es keine anderslautenden Anweisungen des Rennleiters,
müssen die Bahnmarken gegen den Uhrzeigersinn gerundet werden.
ARTIKEL 16 - VORBEREITUNG DER REGATTA
- BRIEFING: eine grüne Flagge mit diagonaler gelber Linie signalisiert
eine sofortige Versammlung der Fahrer beim Regattaleiter. Die Anwesenheit
bei einem Briefing ist Pflicht. Der Rennleiter muss den gewählten
Regattakurs erklären, die Länge der Regatta und die Startvorbereitungszeit
ankündigen. Er kann eine Proberunde ansagen.
- VERSCHIEBUNG UND AUFHEBUNG DES STARTS: Im Fall einer Verschiebung
oder einer Aufhebung wird das Briefing zur vorgesehenen Uhrzeit abgehalten.
Der Regattaleiter kündigt dort die Gründe der Verschiebung,
die genaue Uhrzeit für das nächste Briefing oder die Fortsetzung
des Programms an.
ARTIKEL 17 - START (Klasse 8 siehe gesonderten Anhang)
- STARTLINIE (Anhang 6a): Die Linie, auf der die Teilnehmer sich zum
Start aufstellen (Startaufstellung, Anhang 6b). Die Segelwagen stehen
bis zum Startsignal hinter der Linie und mit dem Vorderrad auf ihrer
eigenen Nummer. Die Abstände zwischen den Wagen betragen mindestens
drei Meter in Querrichtung und mindestens sechs Meter in Längsrichtung.
Die Abstände können je nach Strandbedingungen verändert
werden. Für die Klasse 7 ist ein fliegender Start erlaubt, wenn
er im Regattaprogramm angekündigt ist.
- POSITION DER LINIE: Wenn möglich, sollte der Start in Richtung
einer Wendemarke in Luv der Startlinie durchgeführt werden. Die
erste anzufahrende Wendemarke sollte wenigstens 500 Meter von der Startlinie
entfernt sein. Die Startlinie erstreckt sich senkrecht zur Winkelhalbierenden
des Winkels, der in der Mitte der Startlinie aus Windachse und der ersten
Bahnmarke entsteht.
- REIHENFOLGE DER NUMMERIERUNG: Auf der Startlinie steht die Nr. 1 auf
der rechten Seite der Nr. 2 und so weiter.
- STARTSIGNAL: Eine rote Flagge und ein akustisches Signal geben das
Startsignal. Es gilt aber nur das Niederholen der Flagge. In jedem Fall
muss die Sicherheit beim Start gewährleistet sein.
- VORFAHRT: Während des Starts bis zu erstem Umlegen wird eine
Fahrer von einem anderen, links von ihm liegendend, als Überholter
betrachtet.
ARTIKEL 18 - GÜLTIGKEITSBEDINGUNGEN
- GÜLTIGKEIT: Eine Wettfahrt ist dann ungültig, wenn die beiden
folgenden Bedingungen nicht erfüllt sind:
- Windgeschwindigkeit:
Eine Regatta kann nicht gestartet werden, wenn drei Minuten vor dem
Start der Wind schwächer als mit 4m/sec weht. Nach dem Start hat
nur der Rennleiter über den Ablauf der Regatta und den Gebrauch
der gelben Flagge zu entscheiden.
Medizinische Versorgung:
Medizinische Versorgung ist vor Ort gewährleistet oder kann telefonisch
oder mit Walky-Talky herbeigerufen werden (Arzt und Krankenwagen).
- AUFHEBUNG ODER UNGÜLTIGKEIT: Nur der Rennleiter kann eine Wettfahrt
annullieren. Er darf eine Wettfahrt mit der gelben Flagge abbrechen.
Eine gefahrene Wettfahrt dagegen kann nur die Jury für ungültig
erklären. Sie kann die Ergebnisse eines abgebrochenen Rennens nicht
nachträglich für gültig erklären. Die Jury muss
ihre Entscheidung rechtfertigen. Die Entscheidung wird am schwarzen
Brett veröffentlicht.
- DAUER EINER WETTFAHRT: Eine Wettfahrt dauert zwischen 30 Minuten und
zwei Stunden bei Ausdauerwettfahrten, es sei denn, es gab eine Unterbrechung
(siehe Artikel 22).
ARTIKEL 19 - VORTRIEBSMITTEL UND REPARATUREN
- VORTRIEB: Der Fahrer darf seinen Strandsegler nicht kontinuierlich
oder systematisch schieben.
- GEGEN DEN WIND SCHIEBEN: Es ist verboten, seinen Strandsegler gegen
den Wind zu schieben.
- REPARATUREN: Im Falle einer wie auch immer gearteten Panne dürfen
die Fahrer sich selbst helfen, so lange diese Handlung nicht systematisch
wiederholt wird. Die Fahrer können Reparaturmaterialien bei sich
führen. Sie können sich auch abschleppen lassen, solange sie
den sicheren Ablauf der Wettfahrt nicht stören.
ARTIKEL 20 - WECHSEL DES SEGELWAGENS
Die Fahrer dürfen den Strandsegler während eines Wettbewerbs
nicht wechseln. Im Falle eines Unfalls kann die Jury einem Fahrer erlauben,
das Chassis zu wechseln. Der Wechsel von Rumpf oder gesamtem Segelwagen
ist nur unter der Bedingung, dass Chassis und Rumpf irreparabel sind,
gestattet. Die Entscheidung der Jury darüber wird am schwarzen Brett
angeschlagen.
ARTIKEL 21 - ZIEL (Anhang 8)
Nach Ablauf der vorgesehenen Wettfahrtdauer, und wenn der an erster Stelle
liegende Fahrer das Ziel kreuzt, senkt der Rennleiter die schwarzweiß
karierte Flagge. Alle anderen Strandsegelwagen werden von der gleichen
Flagge abgewunken. Die Platzierungen werden beim Vorbeifahren des Hauptmastes
genommen. Jeder Fahrer muss die Ziellinie auf seinem Strandsegler kreuzen.
Es ist verboten, auf der Linie zu parken oder sie nochmals zu kreuzen.
ARTIKEL 22 - UNTERBRECHUNG DER REGATTA
Droht der Regattakurs unbefahrbar zu werden, und erfordert dies einen
Abbruch der Wettfahrt vor dem Ende der vorgesehenen Zeit:
- Die Wettfahrt ist gültig, wenn mindestens zwei Drittel der vorgesehenen
Zeit gesegelt sind. Die Zieleinfahrt erfolgt mit der schwarzweiß
karierten Flagge, nachdem die Verkürzung der Wettfahrt durch die
grüne Flagge angekündigt wurde.
- Die Wettfahrt wird aufgehoben, wenn weniger als zwei Drittel der vorgesehenen
Zeit gefahren wurden. Die Aufhebung geschieht durch die gelbe Flagge.
- Dieser Artikel gilt nicht bei Windmangel
ARTIKEL 23 - RANGLISTE
- RANGLISTE EINER WETTFAHRT: Für jede Wettfahrt werden die Teilnehmer
nach der Anzahl der gefahrenen Runden und der Zieldurchfahrt gewertet.
Um gewertet zu werden, muss der Fahrer mindestens eine Runde absolviert
haben.
- PUNKTEWERTUNG:
- Gewertete Fahrer: für jede Wettfahrt erhält der erste gewertete
Fahrer 0 Punkte, die anderen Fahrer erhalten die Anzahl der Punkte,
die ihrer Platzierung im Ziel entspricht. Bei Aufgabe oder Materialschaden
werden die Fahrer nach der Anzahl der gefahrenen Runden und der letzten
Zieldurchfahrt gewertet. Sollten zwei Konkurrenten die Ziellinie zur
gleichen Zeit kreuzen, erhalten sie die gleiche Punktzahl. Die folgenden
Konkurrenten erhalten die Punktzahl ihrer Platzierung im Ziel.
- Nicht gewertete Fahrer: Disqualifizierte Fahrer, nicht gestartete
Fahrer und Fahrer, die weniger als eine Runde absolviert haben, erhalten
eine Punktzahl, die der Anzahl der gemeldeten Fahrer plus einem Punkt
entspricht.
- GESAMTPUNKTZAHL
- Gibt es drei oder weniger gültige Wettfahrten, werden die Punkte
jeder Wettfahrt für das Gesamtergebnis der Fahrer addiert.
- Gibt es mehr als drei gültige Wettfahrten, wird die schlechteste
Wettfahrt gestrichen.
- Gibt es mehr als sieben gültige Wettfahrten, werden die beiden
schlechtesten Wettfahrten gestrichen. Die so errechnete Punktzahl
kann sich durch die Strafpunkte erhöhen, die man sich während
der Wettfahrten eingehandelt hat. Der Fahrer mit den wenigsten Punkten
ist Sieger. Die anderen Fahrer platzieren sich in der Reihenfolge
dahinter.
- GESAMTWERTUNG: Sieger ist der Fahrer mit der geringsten Punktzahl,
die anderen Fahrer platzieren sich nach dem gleichen Kriterium dahinter.
Bei Gleichstand in der Gesamtwertung entscheidet die höhere Anzahl
der ersten Plätzen. Ist immer noch Gleichstand, entscheidet die
höhere Anzahl zweiter Plätze usw. Wenn nötig, kann auf
die gestrichenen Wettfahrten zurückgegriffen werden (Artikel 23-3).
Sollte dann immer noch Gleichstand herrschen, bleibt es in der Gesamtwertung
so.
- VERÖFFENTLICHUNG: Die Ergebnisse müssen täglich nach
jeder Wettfahrt, mit Bekanntgabe der Aushangzeit, am schwarzen Brett
des Vereins veröffentlicht werden. Die Fahrer können während
einer Stunde nach dem Aushang Protest einlegen.
ARTIKEL 24 - VERSTÖSSE
- STRAFPUNKTE: Im Laufe eines Wettbewerbs sind Verstöße mit
Strafen zu ahnden. Der erste Verstoß wird mit einem Punkt, der
zweite mit zwei Punkten, der dritte mit drei Punkten usw. bestraft.
Ein Verstoß, der einen Unfall verursacht und/oder das Gesamtergebnis
gefährdet, ist mit der doppelten Strafpunktzahl oder einer Disqualifikation
zu ahnden. Der Rennleiter entscheidet über die Strafpunkte.
- DISQUALIFIKATION ODER STARTVERBOT FÜR EINE WETTFAHRT:
Zu den Strafpunkten nach Artikel 24 Abs.1, wird disqualifiziert oder
mit Startverbot belegt, wer folgende Artikel nicht befolgt:
- Artikel 2 (- Allgemeine Vorschriften)
- Artikel 3 (Segelwagen) vgl. auch Klasse 8 Spezifikationen
- Artikel 8 Abs. 3 (Mitfahrer)
- Artikel 8 Abs. 4 (Webung)
- Artikel 14 Abs. 2 (gelb-blaue Flagge: Den Aufruf zum sofortigen Anhalten
nicht befolgt)
- Artikel 14 Abs. 2 (rote Flagge: Fahrverbot nicht beachtet)
- Artikel 16-1 (Briefing)
- Artikel 17-1 (Startlinie)
- Artikel 19-2 (Gegen den Wind schieben)
- Artikel 20 (Wechsel des Segelwagens)
- VERHALTEN: Die Jury und der Rennleiter haben das Recht, von den Fahrern
ein ordnungsgemäßes Verhalten zu verlangen. Bei Zuwiderhandlungen
können sie sofort folgende Maßnahmen ergreifen: Verwarnung,
Ausschluss von einer Wettfahrt oder des gesamten Wettkampfes, Sperre.
Die Entscheidung muss schriftlich begründet werden.
- SPERRE: Ein Fahrer kann, aufgrund eines Berichts der Veranstalter
an die FISLY, von dieser für eine oder mehrere internationale Wettbewerbe
gesperrt werden. Die Entscheidung der FISLY muss schriftlich begründet
werden. Die FISLY sorgt dafür, dass der Nationalen Verband und
der Verein die Umsetzung der Sperre durchführen. Die Nationalen
Verbände haben dann die Autorität, müssen aber die FISLY
über die Vorgänge auf dem Laufenden halten.
ARTIKEL 25 - PROTEST BEI DER JURY
- ANFECHTUNG: Im Falle einer Anfechtung kann der Fahrer einen schriftlichen
Protest einlegen.
- ABLAUF: Der Protest muss der Jury spätesten eine Stunde nach
Abschluss der Wettfahrt vorliegen. Jeder Fall muss einzeln aufgeführt
sein.
Der Teilnehmer muss:
- eine Kaution von ECU 20,00 oder dem Gegenwert hinterlegen. Die Kaution
erhält er zurück, sofern die Jury für den Protestierenden
entscheidet.
- Sofort ein Protestformular (Anhang Nr. 9) ausfüllen und darin
den Ort und die Artikel angeben, auf die er sich beruft.
- die Beweislast trägt der Protestierende.
- ENTSCHEIDUNG DER JURY: Eine Entscheidung kann nicht getroffen werden,
ohne den Betroffenen vorgeladen zu haben, um ihm die Möglichkeit
zur Verteidigung zu geben. Die Entscheidung der Jury muss noch am gleichen
Tag fallen. Sie muss schriftlich begründet und am schwarzen Brett
veröffentlicht werden. Wenn ein Mitglied der Jury mit der Entscheidung
nicht einverstanden ist, kann es eine zweite und letzte Abstimmung verlangen.
Die Entscheidung der Jury stützt sich auf die gegenwärtig
gültigen Artikel des Regelwerks. Es genügt eine einfache Mehrheit.
ARTIKEL 26 - BERUFUNG BEI DER FISLY
Ein Teilnehmer, der nach einem Protest im Sinne des Artikels 25 keine
Genugtuung erhalten hat, kann bei der FISLY unter folgenden Bedingungen
Berufung einlegen:
- er muss eine Kaution von ECU 20,00 oder dem Gegenwert hinterlegen;
diese erhält er zurück, sollte die FISLY die Berufung anerkennen.
- er muss die Berufung schriftlich, spätestens acht Tage nach dem
Protestdatum, im allgemeinen Sekretariat der FISLY einreichen. In diesem
Fall bearbeitet der Präsident den Antrag innerhalb von zwei Monaten
nach Erhalt.
- Die FISLY entscheidet ohne Berufungsmöglichkeit.
Genehmigt von der Generalversammlung der FISLY in St. Peter-Ording am
19.August 1993 und erweitert in
De Panne am 19. Dezember 1993.
sowie Terschelling am 3.Oktober 2000.
nach oben
ANHANG 13: STARTREGELN
Der folgende Anhang hat Vorrang über die ISARR im Falle eines Widerspruches.
1. Der Fliegende Start
A. Allgemeines
A.1 Definition
Der fliegende Start ist ein möglicher Startvorgang für Klasse
7 und 8. Die Fahrzeuge müssen vor dem Start in Fahrt sein.
A.2 Briefing
Der Rennleiter hält vor jedem Rennen ein Briefing ab. Dies wird
angekündigt durch die
gehißte Briefing-Flagge und einem akkustischen Signal. Alle Piloten
müssen bei diesen
Briefings anwesend sein.
A.3 Grundsätzliches (Grundsatz Regeln)
Die ISARR gelten von dem Moment an wenn das akkustische Signal erfolgt
ist. Nur das sichtbare Signal hat Gültigkeit.
B
Hier wird ein Startvorgang der Klasse 7 erläutert
C. Fliegender Start mit einer Linie (Standard GPA-Start)
C.1 Organisation
C.1.a Startlinie
Die Startlinie ist eine gerade Linie mit einer Markierung an jedem Ende.
C.1.b. Länge und Sicherheit
Die Startlinie muß lang genug sein damit alle Rennteilnehmer sicher
starten können.
C.2 Einrichtung der Startlinie
Die Startlinie muß in einem Winkel von ca 45° zum Wind ausgerichtet
sein. Die Fahrzeuge
müssen die Startlinie in Gegenwindrichtung überfahren.
C.3 Ausführung des Rennens
C.3.a. Signale
Die Signale werden vom Rennleiter oder einem Bahnrichter von einem geeigneten
Standort aus gegeben. Nur die visuellen Signale haben Gültigkeit,
ein akkustischer Signal kann es begleiten.
C.3.b Das Aufrufsignal
Das Aufrufsignal erfolgt nach dem Briefing, fünfzehn (15) Minuten
vor dem Start. Die Briefing-Flagge wird eingeholt.
C.3.c Das Fünf-Minuten Signal
Fünf Minuten vor dem Start gibt der Rennleiter das Fünf-Minuten
Signal, ein akkustisches Signal und ein Ruf.
Nach dem Fünf-Minuten Signal ist es den Piloten verboten die Startlinie
zu überqueren. Sollte dies dennoch passieren muß der Pilot
zwischen den Markierungen am Ende der Startlinie zurück hinter die
Startlinie ohne die anderen Piloten zu behindern.
C.3.d Das Ein-Minuten Signal
Eine (1) Minute vor dem Start gibt der Rennleiter das Ein-Minuten Signal,
ein akkustisches Signal und ein Ruf.
C.3.e Das Vorstartsignal
Das Vorstartsignal erfolgt 10 Sekunden vor dem Start. Die rote Flagge
wird hochgehalten und der Rennleiter und zählt die Sekunden ab.
C.3.f Das Startsignal
Das Startsignal erfolgt fünfzehn (15) Minuten nach dem Aufrufsignal.
Die rote Flagge wird gesenkt.
C.3.g Diagramm anbei
D Regelverstösse
D.1 Strafen
Piloten erhalten Strafpunkte wenn sie
- ihr Fahrzeug während der Startphase schieben
- gegen die ISARR verstoßen
- vor der Startlinie anhalten
D.2 Disqualifikationen (für Klasse 7)
D.3 Frühstart
Wenn ein Teil eines Fahrzeuges die Startlinie vor dem Startsignal überquert,
wird es so betrachtet als hätte es die Linie nicht überfahren.
Um den Start wieder aufzunehmen muß das Fahrzeug die Verlängerung
der Startlinie hinter der Marke zurück überqueren (im Falle
der Aufenthaltszone gilt das selbe).
nach oben
ANHANG 15: Regeln für Klasse 8
Im freien Fahren gelten nur die Regeln der ISARR. Die folgenden Regeln
haben Vorrang bzw. ergänzen die ISARR unter Rennbedingungen. Die
nachstehenden Regeln verstehen sich im Sinne von Fair Play, und um Zusammenstöße
zu vermeiden.
1. Verhaltensregeln im Rennen
1.1 Stellung des Drachens
Beim Kreuzen, Überholen oder Vorbeifahren muß der luvseitige
Pilot seinen Drachen hochnehmen, der leewärtige Pilot seinen Drachen
senken. Der überholende Pilot muß Rücksicht auf den zu
überholenden Pilot nehmen.
1.2 Starten von Drachen
Es ist verboten Drachen in einer solchen Art und Weise zu starten oder
zu landen, daß
andere Piloten behindert werden. Wenn der Pilot nicht im Parakart sitzt
und der Drachen am oberen Rand des Windfensters steht gilt es als Hindernis.
Sobald der Pilot im Parakart sitzt, gelten die gewöhnlichen Vorfahrtsregeln.
Wenn der Drachen und die Leinen auf dem Boden sind gelten sie als Hindernis.
Aus diesem Grund ist Hilfe Dritter gestattet und die anderen Piloten müssen
dieses Hindernis umfahren. Piloten dürfen ihre Drachen nur dann starten
wenn andere Piloten dadurch nicht behindert werden.
1.3 Halse / Wende
Ein Pilot darf durch Halsen oder Wenden andere Piloten nicht behindern,
auch wenn er Vorfahrt hat. Er muß sich nach den anderen Piloten
umschauen und durch zurufen von "Halse" oder "Wende"
("Gybing"/ "Tacking") mitteilen, welches Manöver
er fahren wird.
Der Pilot übernimmt die volle Verantwortung für das Manöver
(Wende/Halse).
1.4 Vorfahrt für den Vorwind-Kurs
Der Rennleiter kann Vorfahrt für den Vorwind-Kurs festsetzen. Er
gibt während des
Briefings bekannt wann und wo diese Regelung angewandt wird.
1.5 Anzeigen von Hindernissen
Die orangene Flagge deutet auf Gefahr hin, alle Piloten müssen vorsichtig
sein und ihre
Geschwindigkeit verringern und -falls erforderlich- anhalten.
1.6 Materialwechsel während des Rennens
Piloten dürfen ihre Ausrüstung (Parakart, Drachen, Trapez,
Leinen etc) nur im Fahrerlager oder außerhalb der Rennstrecke wechseln.
Dabei dürfen sie andere Piloten nicht behindern. Der Wechsel von
Ausrüstung (Parakart, Drachen, Trapez, Leinen etc) unter den Piloten
während des Rennens ist verboten.
2. Allgemeines und Bestimmungen zum Rennkurs
2.1 Bestimmungen zum Rennkurs
2.1.1 Fahrerlager
Das Fahrerlager ist eine abgesteckte Fläche die vom Rennleiter eingerichtet
wird, wo die Piloten während der Veranstaltung ihre Ausrüstung
(Parakarts, Drachen, Taschen etc) aufstellen und wo sie Vorbereitungen
und Reparaturen während der Rennen erledigen können. Diese Fläche
muß in einer sicheren Entfernung zur Rennstrecke und den Zuschauern
sein aber zur Rennstrecke Anbindung haben. Alle Piloten müssen ihren
Abschnitt des Fahrerlagers mit Rücksicht auf andere benutzen. Der
Rennleiter wacht über die Beachtung dieser Regeln.
2.1.2 Wendemarken
Die Wendemarken sollten einzelne Marken/Buoyen sein. Der Rennleiter kann
aber aus Sicherheitsgründen beschließen eine Orangene Zone
an bestimmten Wendemarken einzurichten. Die Formgebung der Orangene Zone
für Klasse 8 ist ein Halbkreis auf einem Rechteck, mit einer kurzen
Seite auf einer Länge des Radiuses, die längere Seite wird festgelegt
nach Einschätzung des Rennleiters wie die Sicherheit es erfordert.
Die Orangene Zone wird folgendermaßen markiert:
|
a)
|
Innere Markierungen (IM): Dieser Punkt, gekennzeichnet durch eine
orangene Flagge liegt auf der Achse des Kurses in einer Entfernung
zur Wendemarke die der Rennleiter bestimmt, aber mindestens 20m.
|
|
b)
|
Außenmarkierung 2 (AM2): Der AM2 ist eine orangene Flagge,
aufgestellt auf der Linie rechtwinklig zur Wendemarke, auf der Seite
der Wendemarke die vom Kurs her angefahren wird, und in einer Entfernung
zur Wendemarke steht wie nach Einschätzung des Rennleiters
die Sicherheit es erfordert. (Es legt den Radius des Bogens um die
Wendemarke fest).
|
|
c)
|
Außenmarkierung 1 (AM1): Der AM1 ist eine orangene Flagge,
aufgestellt in einer Verlängerung der Linie AM2 zur Wendemarke,
mit einem Abstand wie nach Einschät-zung des Rennleiters die
Sicherheit es erfordert.
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d)
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Randmarkierung (RM) RM sind oragene Flaggen und liegen auf dem
Halbkreisbogen zwischen AM1 und AM2
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e)
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Die Orangene Linie verläuft zwischen IM und der Wendemarke.
Es wird markiert durch orangene oder blaue Fähnchen oder orangene
Kegel. Diese Linie darf nicht überfahren werden.
|
2.1.3 Markierungen auf dem Kurs
Es ist verboten Wendemarken, Flaggen oder sonstige Markierungen mit dem
Parakart, dem Drachen oder Leinen zu berühren.
2.1.4 Ziellinie
Die Ziellinie ist klar festgelegt durch zwei Markierungen, einer davon
ist gewöhnlich eine Wendemarke. Der Rennleiter oder ein Bahnrichter
steht an der Ziellinie mit der Zielflagge. Start- und Ziellinie können
gleich sein, der Rennleiter kann sie aber getrennt setzen.
2.2 Rennkurse und Rennen
2.2.1 Art und Dauer der Rennen
Alle Rennen auf einem geschlossenen Rundkurs sind zeitlich begrenzt.
Die Mindestdauer eines solchen Rennens beträgt 20 Minuten, maximal
40 Minuten.
Bei Langstreckenrennen ist die Mindestzeit eine (1) Stunde, maximal zwei
(2) Stunden. Jedoch darf die Gesamtrennzeit an einem Tag vier (4) Stunden
nicht überschreiten. Vor jedem Rennen gibt der Rennleiter die Renndauer
bekannt.
2.2.2 Art / Gestaltung des Kurses
Der Kurs muß mindestens zwei (2) Wendemarken haben, dabei muß
der Rennleiter den technisch anspruchsvollsten Kurs unter Berücksichtigung
der Sicherheit für Piloten und Zuschauer abstecken. So hat ein idealer
Kurs z.B. drei (3) Wendemarken mit einem Kreuzkurs, das Wenden/Halsen
beinhaltet und einen Vorwindkurs.
2.3 Verfahren und Allgemeines
2.3.1 Klasse 8 Flagge
Klasse 8: siehe Anhang
2.3.2 Werbung
Werbung darf auf der gesamten Drachenfläche und am Parakart angebracht
werden.
2.3.3 Beginn des Rennens
Der Rennleiter trifft alleine die Entscheidung das Rennen zu starten
und mit der gelben Flagge das Rennen abzubrechen.
2.3.4 Proteste
Proteste müssen innerhalb einer Stunde nach Beendigung des letzten
Rennens des Tages bei der Jury angemeldet werden. In jedem Fall muß
der protestierende Fahrer dem Renn-leiter gleich nach dem Rennen mit dem
Vorfall mündlich auf den Protest aufmerksam machen. Jede angemeldete
Protest verlangt eine Kaution von EUR 10,00 bei der Jury, der
erstattet wird wenn dem Protest stattgegeben wird.
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KLASSE 8 SPEZIFIKATIONEN(Stand: 11/99)
1. Der Parakart (Allgemeines)
1a. Definition
Ein Parakart ist ein Fahrzeug mit mindestens 2 Rädern und wird von
einem Drachen angetrieben. Der Drachen wird vom Piloten kontrolliert und
darf nicht am Parakart befestigt sein.
1b. Der Pilot
Der Pilot muß auf dem Parakart sitzen oder liegen und es steuern.
Der Pilot darf nicht durch
das Chassis /die Konstruktion eingeschlossen sein oder fest mit ihm verbunden
sein. Fußschlaufen an Fußrasten sind gestattet, müssen
aber aus flexiblem und nicht metallischem Material sein. Die Enden der
Fußrasten müssen abgerundet sein und dürfen keine scharfen
Kanten haben.
1c. Die Bremse
Das Parakart wird durch den Drachen gebremst.
2. Spezifikation des Parakart / Abmessungen
2a. Länge
Die Länge über alles beträgt maximal 3,5m.
2b. Breite
Die Breite über alles beträgt maximal 3,0m.
2c. Räder
Die Räder dürfen einen Durchmesser von 26 Zoll, incl. Reifen
bei 2bar Druck, nicht überschreiten. Es gibt keine Beschränkung
der Reifenbreite. Speichenräder müssen mit einem festen Material
abgedeckt sein.
2d. Lenkeinschlag
Der Lenkeinschlag ist nicht begrenzt.
2e. Ballast / Zusatzgewichte
Es dürfen Zusatzgewichte am Parakart angebracht werden, jedoch maximal
20kg. Die Zusatzgewichte müssen abgerundet sein ohne scharfe Kanten
und dürfen nicht beweglich am Parakart montiert sein. Zusatzgewichte
am Piloten sind nicht erlaubt.
3. Drachen und Leinen
3a. Definition der Leinen
Flugschnüre sind die Schnüre, die die Griffe mit der Waage
des Drachens verbinden
3b. Vorfach
Zwischen Griffen und Flugleinen darf kein Vorfach angebracht sein.
3c. Leinenlänge
Die maximale Länge der Flugleinen beträgt 50m gemessen zwischen
den Griffen und der
Oberseite des letzten Drachens.
3d. Material
Flugschnüre aus Kevlar, Metal oder ähnlichen Materialien sind
nicht gestattet. Lediglich
eine starke Leine mit eine Länge von max. 1m ab den Griffen ist
erlaubt sofern es nicht
aus Kevlar, Metal oder ähnlichen Materialien besteht.
4. Ausrüstung des Piloten
Das Gurtsystem muß ein offenes System sein (z.B. Windsurf-Haken)
oder mit einer
mechanischen Notauslösung vesehen sein.
5. Startnummern
Startnumern müssen auf beiden Seiten des Parakarts und hinten in
der Mitte angebracht sein. Die Startnummern müssen mindestens 14cm
hoch, 5cm breit und 2cm stark sein.
Sie müssen in Schwarz auf weißem Hintergrund sein, vorweg
der Nationalitätsbuchstabe
des Piloten (z.B. für Deutschland eine "G").
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Regattaregel News
Kiddy und Junioren:
Kiddy fahren in ihrer Klasse bis zum 14. Geburtstag.
Sollte dieser vor dem Saisonbeginn ( 1. Rennen ) liegen, steigen Sie in
die Junior Klasse auf.
Alle anderen, die in der laufenden Saison Geburtstag haben, fahren die Saison
in ihrer Klasse zu Ende.
Junioren fahren in ihrer Klasse bis zum 18. Geburtstag.
Sollte dieser vor dem Saisonbeginn ( 1. Rennen) liegen , steigen sie in
die Open oder Master-Klasse auf.
Alle anderen, die in der laufenden Saison Geburtstag haben, fahren die Saison
in ihrer Klasse zu Ende.
Junioren die vor ihrem 18. Geburtstag in der Master-Klasse fahren werden
nicht mehr In der Junioren Klasse gewertet.
Diese Regelung tritt bereits in der Saison 2002 in Kraft und wurde vom Vorstand
genehmigt.
Erläuterungen zum Regelwerk.
- Mechanische oder hydraulische Bremsen am Parakart sind nicht verboten.
- Speichenräder müssen von beiden Seiten mit festem Material
(kein Klebeband ,Spinnackernylon oder ähnliches) abgedeckt werden.
- Speichenräder sind Räder mit Speichen aus Draht oder Guß
die einen freien Durchblick durch das Rad ermöglichen.
- Die maximale Radgröße beträgt 70 cm inkl. Reifen bei
2 bar Luftdruck..
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